2122 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1799 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G)

Die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, ABl. Nr. L 207 vom 06.08.2010 S. 1 (in der Folge: IVS-Richtlinie), ist am 27. August 2010 in Kraft getreten. Nach ihrem Artikel 18 Abs. 1 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 27. Februar 2012 die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag soll daher die IVS-Richtlinie umgesetzt werden und ein Rahmen zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in Österreich geschaffen werden.

Die IVS-Richtlinie stellt eine Rahmenrichtlinie dar, die sich in erster Linie an die Kommission wendet und sie ermächtigt, Spezifikationen als delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Mitgliedsstaaten sind nicht verpflichtet, in ihrem Hoheitsgebiet Anwendungen und Dienste intelligenter Verkehrssysteme einzuführen; wenn sie sich jedoch für eine Einführung entscheiden, so hat diese spezifikationskonform zu erfolgen. Mittels des vorliegenden Gesetzesvorschlags soll vor allem erreicht werden, dass von der Kommission erlassene Spezifikationen nationale Rechtswirkungen entfalten und so bei der Einführung von IVS-Maßnahmen verbindlich eingehalten werden müssen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Auer die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Sigisbert Dolinschek, Bernhard Vock, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Christiane Brunner sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Inkrafttretensbestimmung kann nicht eingehalten werden.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 12 12

                                Mag. Josef Auer                                                                   Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann