2123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (2108 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Nach derzeit geltender Rechtslage dürfen Anlagen der Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser nicht direkt an eine Bundesstraße (Autobahnen und Schnellstraßen gemäß den Verzeichnissen 1 und 2 des BStG 1971) angebunden werden.
Um die intermodale Verknüpfung des Verkehrsträgers Straße mit den Verkehrsträgern Schiene, Luft und Wasser zu verbessern wird die direkte Anbindung bestimmter Anlagen der Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser an Bundesstraßen ermöglicht. Dadurch wird insbesondere die Möglichkeit geschaffen, den durch diese Anlagen verursachten Schwerverkehr auf kurzem Wege dem höherrangigen Straßennetz zuzuführen, wodurch Transportwege verkürzt werden und das niederrangige Straßennetz entlastet wird.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Karin Hakl die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2108 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2012 12 12
Mag. Karin Hakl Anton Heinzl
Berichterstatterin Obmann