2126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Kunstbericht 2011 der Bundesregierung (III-341 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat dem Nationalrat den Kunstbericht 2011 vorgelegt ( III-341 d.B.). Bundesministerin Claudia Schmied hält dazu fest, dass es im Bereich Kunst und Kultur trotz Budgetkonsolidierung gelungen sei, die Budgets und die Ausgaben stabil zu halten. Darin drücke sich "das klare Bekenntnis zur Verantwortung des Staates für die Förderung von Kunst und Kultur aus. Der Bund ist den Künstlerinnen und Künstlern auch in schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Partner", heißt es im Bericht.

"Künstlerinnen und Künstler schaffen mit ihren Arbeiten eine Welt des Hinschauens und des Nachdenkens. Unsere Welt brauche Räume, in denen Kunst sich entwickelt", sagt Bundesministerin Schmied im Vorwort und meint weiter: "Meine Aufgabe ist es, dafür Rahmenbedingungen zu schaffen, dass dies wirklich gelingt. Österreich ist eine Kulturnation und durch unsere Maßnahmen stellen wir Weichen für das kulturelle Leben heute und in der Zukunft." Jede Investition zahle sich mehrfach aus, und es könne daher nie genug Mittel für die zeitgenössische Kunst geben, so die Ministerin.

Die Schwerpunkte des Jahres 2011 lagen bei der verstärkten Förderung des zeitgenössischen Kunstschaffens, der Forcierung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern, vor allem durch den Ausbau des Auslandsatelierprogramms, sowie in der Verbreiterung der Teilhabe an Kunst und Kultur. Das Nachwuchsstipendienprogramm wurde 2011 erfolgreich weitergeführt.

Zum Aufbau des Berichts

Das Budget wird im Kunstbericht zweifach dargestellt. So gibt das erste Kapitel Auskunft über die Struktur der Ausgaben des Ressorts, wobei die Darstellung der LIKUS-Systematik (Länderinitiative Kulturstatistik) mit insgesamt 17 Förderungsbereichen folgt; die Kunstsektion fördert davon 12. Dieses kulturstatistische System soll die Transparenz der Kunst- und Kulturförderung erhöhen, indem es die Kulturausgaben aller österreichischen Gebietskörperschaften miteinander vergleichbar macht.

Kapitel II gibt Auskunft über die Förderungen im Detail, aufgegliedert nach EmpfängerInnen, Höhe und Zweck. Hier folgt die Darstellung der Geschäftseinteilung des BMUKK.

Kapitel III fast unter "Service" Informationen über Abteilungen, Beiräte und Jurys zusammen und bringt eine Auflistung der Förderungsmaßnahmen der Kunstsektion sowie wichtige Gesetzestexte. Die beiden letzten Kapitel bieten ein Glossar zur Kunstförderung und ein detailliertes Register zum Bericht (Personen, Institutionen und Vereine, Abkürzungen

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 11. Dezember 2012 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

Gemäß § 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates wurde Abgeordneter Stefan Markowitz den Verhandlungen mit beratender Stimme beigezogen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Elisabeth Hakel die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Stefan Markowitz, Stefan Petzner, Mag. Gertrude Aubauer, Anna Höllerer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,B , dagegen: F) beschlossen,

dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und KollegInnen einen Entschließungsantrag betreffend Aufnahme der Aktivitäten von Filmfestivals in Kunst-, Förder- und Filmwirtschaftsberichte eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Filmfestivals sind von zentraler Bedeutung für den Filmstandort Österreich und die österreichische Filmkultur. Sie sind global vernetzt und dienen der Präsentation von österreichischen und internationalen Filmen. Als Orte des diskursiven Austausches und der Meinungsbildung stehen Filmfestivals für eine lebendige Auseinandersetzung mit dem Medium Film und generell für die Begegnung mit Filmkultur, zu der sie auch einen essentiellen Beitrag leisten. Die heimischen Festivals zählen jährlich rund 230.000 BesucherInnen und zeigen rund 1.800 Filme, die größtenteils sonst nicht in Österreich zu sehen wären. Damit sind Filmfestivals heute oft der einzige Ort, an dem bestimmte Filme einer breiten Öffentlichkeit gezeigt und diskutiert werden.

 

Diese wichtige Aufgabe von Filmfestivals muss besonders verdeutlicht werden. Daher sollen in einem ersten Schritt die Aktivitäten von Filmfestivals besser dokumentiert und dargestellt werden. Von Seiten der Öffentlichen Hand mit ihrem bereits bestehenden Berichtswesen kann hierbei ein wichtiger Beitrag zur Sichtbarmachung von Filmfestivals geleistet werden.“

 

Weiters haben die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und KollegInnen einen Entschließungsantrag betreffend Ausweitung der Gender-Statistik eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G , dagegen: F,B) beschlossen wurde.

 

Dieser Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Seit 2007 werden in den Kunstberichten auf vorbildliche Art die finanziellen Transferleistungen, die direkt an einzelne KünstlerInnen gehen, nach genderbezogenen Kriterien ausgewertet. Dabei werden nicht nur Stipendien und Projektförderungen, sondern auch Zahlungen für Preise, Prämien und Kunstankäufe erfasst. Zusätzlich werden die in der Kunstsektion tätigen Beiräte und Jurys geschlechtsspezifisch dargestellt. Dabei zeigt sich, dass in vielen Bereichen bereits wesentliche Fortschritte in Richtung mehr Geschlechtergerechtigkeit erzielt werden konnten.

 

Eine Übersicht der Spielpläne der großen Theaterinstitutionen und Museen zeigt jedoch, dass Frauen vor allem bei den UrheberInnen – als Autorinnen, Komponistinnen, bildende Künstlerinnen etc. – in vielen Bereichen noch stark unterrepräsentiert sind. Ein wichtiger Schritt, diese Unausgewogenheit zu verringern, besteht dabei darin, die Geschlechterverteilung sichtbar zu machen. Hier kann auch die Öffentliche Hand zur Bewusstseinsbildung beitragen und ausgehend vom kulturpolitischen Auftrag der Bundestheater und Bundesmuseen einen Fokus im Berichtswesen auf ausgewogene Geschlechterrepräsentanz legen. Eine entsprechende Auswertung ist eine relevante Basis für eine Analyse über strukturelle Benachteiligungen und damit Grundlage für Verbesserungen. Daher empfiehlt es sich, die vorliegende Gender-Statistik um eine Auswertung der Spielpläne und Ausstellungstätigkeit zu ergänzen, um damit die Geschlechtersensibilität zu erweitern und entsprechende Verbesserungen anzustoßen.“

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den Kunstbericht 2011 der Bundesregierung (III-341 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;

2.      die angeschlossenen Entschließungen (Anlage 1 und Anlage 2) annehmen.

 

Wien, 2012 12 12

                                 Elisabeth Hakel                                                                  Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau