2127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 2151/A der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird

Die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 05. Dezember 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das bundeseigene Gebäude Wien 1, Johannesgasse 6, Gst. Nr. 1005/2, EZ 1779, Grundbuch 01004 Innere Stadt, das ehemalige Hofkammerarchiv, ist derzeit dem Österreichischen Staatsarchiv zur alleinigen Nutzung überlassen.

Künftig soll das Objekt Johannesgasse 6 in 1010 Wien zu Teilen der Österreichischen Nationalbibliothek per Überlassungsvertrag für ein Literaturmuseum übertragen werden. Dazu wird in der Anlage A in dem die Österreichische Nationalbibliothek betreffenden Teil eine das Gebäude in der Johannesgasse 6 betreffende Zeile angefügt.

Das unter Denkmalschutz stehende Hofkammerarchiv bietet hinsichtlich Standort, Architektur, Platzangebot und Raumaufteilung beste Voraussetzungen für ein modernes und innovatives Literaturmuseum.

Außerdem soll in dem die Österreichische Galerie Belvedere betreffenden Teil der Anlage A eine formale Bereinigung im Zusammenhang mit dem Betrieb des wiedereröffneten 21er-Hauses durch den Entfall der Zeile „01006 Landstraße 4158 zur Gänze“ vorgenommen werden, da das entsprechende Grundstück in die EZ 4159 einbezogen und die EZ 4158 gelöscht worden ist.

Da die Änderungen des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage der Novelle im Bundesgesetzblatt in Kraft treten sollen, ist keine eigene Inkrafttretensvorschrift vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die im Entwurf enthaltenen Regelungen entstehen im Bereich des Bundes keine Mehrkosten.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates wurde Abgeordneter Stefan Markowitz den Verhandlungen mit beratender Stimme beigezogen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Elisabeth Hakel die Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit wechselnden Mehrheiten (einstimmig bzw. mit Stimmenmehrheit: dafür: S,V,G, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 12 12

                                 Elisabeth Hakel                                                                  Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau