2130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1993 der Beilagen): Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte

In der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/30/EG werden zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt Mindestspezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe für die Verwendung im Straßenverkehr, einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen und Grenzwerte für den zulässigen Schwefelhöchstgehalt in von Binnenschiffen, mobilen Maschinen und Geräten und Sportbooten gebrauchten Gasölen vorgeschrieben.

Danach darf der höchstzulässige Schwefelgehalt ab 1. Jänner 2011 10 mg/kg nicht übersteigen.

Ein Teil des Inhalts der Richtlinie 2009/30/EG, nämlich das Inverkehrbringen von Gasölen für den Betrieb von mobilen Maschinen und Geräten (einschließlich Binnenschiffe) und für den Betrieb von Sportbooten, fällt aufgrund der Zielsetzung dieser Regelung in den Kompetenzbereich des BMLFUW. Hintergrund der Bestimmung ist die Schwefeldioxidemissionsverringerung und die Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 12 B- VG („Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen“).

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Hermann Schultes die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Walter Schopf, Jakob Auer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Hannes Weninger einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Hannes Weninger einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 12 13

                          Ing. Hermann Schultes                                                  Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau