2153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

 

betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011 (III-371 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vor.

Der gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgesehene Bericht, in dem Personen namentlich und unter Angabe ihrer aus öffentlicher Hand bezahlten und über einem Grenzbetrag liegenden Bezüge und Ruhebezüge aufzulisten gewesen wären, darf aufgrund der Rechtsprechung der Höchstgerichte (Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, KR 1/00-33, KR 3/00-33 und KR 4/00-33, und Beschluss des Obersten Gerichtshofes zu 9 Ob A 77/03v) nicht erstellt werden, weil die namentliche Offenlegung und auch die Beschaffung dieser Daten den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie entgegenstehen.

Gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes hat der Rechnungshof über die durchschnittlichen Einkommen einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung – nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt – jedes zweite Jahr dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu berichten.

Der Allgemeine Einkommensbericht 2012 – der siebente dieser Art – bietet eine umfassende Darstellung der Einkommen der Bevölkerung in Österreich für die Berichtsjahre 2010 und 2011. Es finden sich darin die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie – entsprechend dem Gesetzesauftrag – getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen.

Die sehr detaillierten Auswertungen beruhen auf Administrativdaten, ergänzt durch Daten des Mikrozensus, einer von Statistik Austria kontinuierlich durchgeführten Haushaltserhebung. Wichtigste Datengrundlage sind die Lohnsteuerdaten. In den Lohnsteuerdaten sind alle Personen enthalten, die im jeweiligen Bezugsjahr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder eine Pension bezogen haben. Damit sind auch die aktiven und im Ruhestand befindlichen BeamtInnen aller Gebietskörperschaften einbezogen. Die Einkommen werden in den Lohnsteuerdaten in voller Höhe erfasst. Aus Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger werden wichtige Gliederungsmerkmale hinzugefügt: Geschlecht, Pensionsart und Pensionsversicherungsträger. Aus dem Mikrozensus werden die – gesetzlich vorgegebenen – Gliederungsmerkmale Berufsgruppe und Funktion sowie einige weitere Informationen ergänzt. Die Einkommensteuerdaten bilden die Grundlage für die Berichterstattung über die Einkommen der selbständig Erwerbstätigen.

Im Bericht wird zunächst die Entwicklung der Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen ab 1998, dem ersten Berichtsjahr, ab dem eine einheitliche Datenbasis vorliegt, analysiert. Weiters werden die Einkommen der PensionistInnen und der selbständig Erwerbstätigen im Zeitvergleich beschrieben. Darauf folgt eine Darstellung und Analyse der Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen im Berichtsjahr 2011 nach sozialer Stellung, Branchen, Berufen, Funktionen, Vollzeit-/ Teilzeit­be­schäf­tigung, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Bildung. Für die selbständig Erwerbstätigen erfolgt eine Gliederung nach Branchen und Schwerpunkten, ergänzt um spezifische Einkommens­informationen für die Land- und Forstwirtschaft aus dem „Grünen Bericht”. Die Darstellung der Einkommen der Pen­sionistInnen im Berichtsjahr 2011 besteht aus einem Überblick für alle PensionistInnen, gefolgt von einer Gliederung nach Pensionsarten und Pensionsversicherungsträgern sowie den Ruhe- und Versorgungs­genüssen von BeamtInnen. Hinsichtlich der Bundesländer werden die Einkommen der unselbständig Er­werbs­tätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen im Überblick dargestellt. Den Abschluss bildet eine Synopse über die Einkommen aller einbezogenen Gruppen. Besonderes Augenmerk wird wiederum auf die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede gelegt.

Der aktuelle Bericht ist durch eine Reihe von Neuerungen noch informativer geworden: Hinsichtlich der Entwicklung der Einkommen werden neben den Bruttoeinkommen nunmehr auch Nettoeinkommen dargestellt und analysiert. Weiters werden einige Einkommensgruppen differenzierter dargestellt, so werden die Vertragsbediensteten im Zeitvergleich bei der Fünfjahresbetrachtung getrennt ausgewiesen und die Lehrlinge werden in einem eigenen Exkurs dargestellt. Unter Bezugnahme auf Anregungen der gesetzgebenden Körperschaften wurde bei den unselbständig Erwerbstätigen ein ergänzender Abschnitt zu den atypisch Beschäftigten aufgenommen. Hinsichtlich der Bundesländer-Ergebnisse wurde aufgrund von gestiegenem Interesse eine Übersichtstabelle betreffend ganzjährig Vollzeitbeschäftigte nach sozialer Stellung hinzugefügt. Weiters wird durch die Neugestaltung von Übersichtstabellen eine bessere Vergleichbarkeit mit Österreich-Auswertungen zum Thema Einkommensnachteile von Frauen gewährleistet. Der Tabellenteil wurde um ein zusätzliches Tabellenset betreffend Brutto- und Nettojahreseinkommen je sozialer Stellung nach Bundesländern erweitert. Weiters konnten einige methodisch/ technische Verbesserungen durchgeführt werden.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. Jänner 2013 in Verhandlung genommen und in einer weiteren Sitzung am 13. Februar 2013 behandelt.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Riepl, Mag. Bruno Rossmann, Martina Schenk, Alois Gradauer, Mag. Ruth Becher, Dr. Gabriela Moser, Mag. Michael Hammer, Mag. Christine Lapp und Carmen Gartelgruber sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

Bei der Abstimmung am 13. Februar 2013 wurde einstimmig (nicht anwesend: Team Stronach) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde die Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011 (III-371 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2013 02 13

                             Mag. Christine Lapp                                                         Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann