Entschließung

betreffend Schutz der Arktis

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1.      sich aktiv in allen nationalen, europäischen und internationalen Gremien für den größtmöglichen Schutz der Arktis als Naturlebensraum einzusetzen, ua. für die Einrichtung eines internationalen Schutzgebietes rund um den Nordpol;

2.      im Hinblick auf die nächsten Vertragsstaaten-Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im März 2013 für eine Listung des Eisbären in Anhang 1 des Abkommens einzutreten, um so den internationalen Handel einzudämmen und den bestmöglichen Schutz der Art zu gewährleisten;

3.      keine Exportförderung und -garantien für österreichische Unternehmen für umweltgefährdende Industrieprojekte in der hohen Arktis zu übernehmen.