2172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (151 BAZ 1837/11i ) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 3. Jänner 2013, 151 BAZ 1837/11i, eingelangt am 14. Jänner 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 293 Abs. 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seinen Sitzungen am 30. Jänner 2013 und 26. Februar 2013 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 151 BAZ 1837/11i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.
Wien, 2013 02 26
Gabriele Tamandl Wolfgang Großruck
Berichterstatterin Obmann