2173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (15 St 28/12m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz

 

Die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ersucht mit Schreiben vom 28. Jänner 2013, 15 St 28/12m, eingelangt am 6. Februar 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 153 Abs. 1 und 2 2. Fall StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ 15 St 28/12m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B­VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz besteht.

Wien, 2013 02 26

                               Gabriele Tamandl                                                           Wolfgang Großruck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann