2180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (2142 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Mit dem in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzesvorschlag sollen zum einen die Ziele und Grundsätze der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung durch Aufnahme eines neuen Unterabschnitts 2a in das Universitätsgesetz 2002 definiert werden; in einem zweiten Schritt sollen späterhin die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 über die Finanzierung der Universitäten aus Bundesmitteln entsprechend den Vorgaben des neuen Unterabschnitts 2a geändert werden. Zum anderen bezweckt der Gesetzesvorschlag eine Qualitätsverbesserung für besonders stark nachgefragte Studienfelder, und zwar konkret für die Studienfelder: Architektur und Städteplanung, Informatik, Biologie und Biochemie, Pharmazie, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/Wirtschaftswissenschaften. Eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse soll durch einen Ausbau der Personalressourcen sowie durch eine Festlegung einer Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und –anfänger pro Studienjahr und Studienfeld erfolgen. Das Rektorat jeder Universität, an der das betroffene Studium eingerichtet ist, soll zur Regelung der Zulassung zu diesem Studium durch Verordnung berechtigt sein. Wenn die Anzahl der registrierten Studienwerberinnen und –werber die in der Leistungsvereinbarung festgelegte Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und –anfänger übersteigt, soll ein Aufnahmeverfahren durchgeführt werden können.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Andreas Karlsböck, Mag. Andrea Kuntzl, Kurt List, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Mag. Heidemarie Unterreiner sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Ferner beschloss der Wissenschaftsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) folgende Feststellungen:

Der Wissenschaftsausschuss geht davon aus, dass der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung im Sinne des Art. 18 Abs. 2 B-VG eine Verordnung erlässt, in der die einzelnen Studien der Studienfelder gemäß den neuen Bestimmungen des § 14h Abs. 1 und 2 UG unter Berücksichtigung des bezugnehmenden Ministerratsbeschlusses konkret benannt werden.

Der Antrag des Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, den bestehenden Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses gemäß § 35 Abs. 1 GOG mit der Vorbehandlung der gegenständlichen Vorlage zu betrauen, fand keine Mehrheit. (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2142 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 02 21

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann