2181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2189/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Qualitätsdatenbank für Pflichtpraktika

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Verankerung von immer mehr Pflichtpraktika in den neuen Studienplänen der Universitäten und Fachhochschulen und im Bereich der berufsbildenden Schulen kam es in den letzten Jahren zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage an Praktikumsplätzen. Diese Entwicklung führte dazu, dass Unternehmen und Organisationen die Bedingungen, unter denen ein Praktikum stattfindet, einseitig vorgeben können. Leider wird dies oft dazu genutzt, inhaltliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Standards niedrig zu halten oder gar gänzlich zu umgehen. Zunehmend werden auch reguläre Arbeitsplätze durch Scheinpraktikumsstellen ohne jeglichen Ausbildungscharakter ersetzt, um Personalkosten zu ersparen. Unter dem Deckmantel ‚Praxiserwerb‘ findet so immer häufiger eine Ausbeutung hochqualifizierter und hochmotivierter junger Menschen statt. Gerade Pflichtpraktikanten/innen stehen unter besonderem Druck, schlechte Praktikumsbedingungen in Kauf zu nehmen. Sie sind meist völlig auf sich allein gestellt, sei es bei der Praktikumssuche, aber auch, wenn es zu negativen Erfahrungen kommt. Nach wie vor existiert keine Transparenz im Angebot der Pflichtpraktika, sowie keine gesetzlichen oder in Lehrplänen vorgeschriebenen Qualitätskriterien. Zwar gibt es ein wachsendes Angebot an Praktikumsbörsen im Internet, allerdings ohne Qualitätscheck.

Jüngste Studien und die EU-Kommission empfehlen dringend Güte- und Qualitätssiegel für Praktika einzuführen. In ihrer Mitteilung vom 5.12.2012 zur ‚Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika‘ (SWD 408 final) empfiehlt die EU-Kommission – neben anderen Maßnahmen – ein ‚Qualitätssiegel für Praktika‘ in den Mitgliedstaaten einzuführen. Demnach sollen zunächst Qualitätsgrundsätze gemeinsam durch Sozialpartner, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlungen und andere relevante Akteure/innen erarbeitet werden. Danach könnten sich Unternehmen freiwillig verpflichten, diese Leitlinien einzuhalten und mit dem Siegel ‚fair zu Praktikanten/innen‘ für sich werben. Ein Feedback der Praktikanten/innen soll erhoben werden und bei einer ‚bestimmten Anzahl begründeter Beschwerden‘ das Gütesiegel entzogen werden. Als Vorteile eines solchen Gütesiegels nennt die Kommission den positiven Anreiz, eine leichtere politische Durchsetzungsfähigkeit sowie geringe Kosten. Als Nachteil wird angemerkt, dass sich für ein solches freiwilliges Qualitätssiegel ohnehin nur jene melden würden, die bereits jetzt hochwertige Praktika anbieten. Wir sehen das Qualitätssiegel als einen wichtigen Vorstoß, der allerdings um eine Registrierungspflicht und um einheitliche und transparente Kriterien ergänzt werden muss, um wirklich effektiv sein zu können.

Diese Vorstöße bestätigen auch die von uns seit Jahren eingeforderte stärkere Verantwortung der Ausbildungsinstitutionen im Dreiecksverhältnis Praktikanten/in-Betrieb-Ausbildungseinrichtung als ein wichtiges Element, die Qualität der Praktika in Österreich zu verbessern und die Ausbeutung junger Menschen zu verhindern. Denn dort, wo die Ausbildungsinstitution auf die Qualität der Praktika achtet und auch eine transparente Angebotsstruktur gewährleistet, wie etwa bei vielen Fachhochschulen der Fall, sind die Praktika in der Regel auch qualitativ hochwertig und fair ausgestaltet. Seit 2011 gibt es auch das erste Gütesigel für Praktika der Österreichischen HochschülerInnenschaft, eine wichtige Initiative, die noch weiter ausgebaut gehört.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, die Abgeordneten Anna Franz und Mag. Andrea Kuntzl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2189/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 02 21

                         Harry Rudolf Buchmayr                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann