2186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (2148 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 zur Umsetzung des Spekulationsverbotes mit öffentlichen Mitteln geändert werden, hat der Budgetausschuss am 21. Februar 2013 auf Antrag der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Da die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse den Versicherungsträgern der allgemeinen Sozialversicherung nachgebildet ist, soll eine Regelung hinsichtlich der einzuhaltenden Mindeststandards entsprechend § 446 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Fassung der Regierungsvorlage auch in das Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz aufgenommen werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Konrad Steindl, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Mag. Rainer Widmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Alois Gradauer und Mag. Bruno Rossmann sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 02 21

                                  Konrad Steindl                                                                      Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann