Facharbeiter-Ausbildungsinitiative
Einbringende Stelle: |
bmukk |
||
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
Vorblatt
Ziele
- Schaffung einer Grundlage für eine taugliche schulische Unterstützung zur Erlangung der Lehrabschlussprüfung als Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften.
Öffnung der Aufgabe der Berufsschule und Einbindung von Personen in überbetrieblichen Intensivausbildungen als ordentliche Schülerinnen und Schüler:
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Ausweitung der Möglichkeiten des Berufsschulbesuches
Ausweitung des Berufsschulbesuchs:
- Gesetzliche Verankerung von überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen im Auftrag des AMS im Berufsausbildungsgesetz.
- Anpassung auf Personen in überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen gemäß BAG
-der Regelungen über die Schulpflicht (einschließlich redaktioneller Anpassungen an die derzeitige berufsausbildungsrechtliche Situation – Lehre, verschiedene Ausbildungsverhältnisse, §§ 8b, 8c, 30, 30b BAG), Schaffung von Ausnahmen
Wesentliche Auswirkungen
Mit der Einbeziehung bestehender AMS-Maßnahmen in das Schema der überbetrieblichen Lehrausbildung wird den Teilnehmer/innen in vom AMS beauftragten (Intensiv)Ausbildungen der Berufsschulbesuch als ordentliche Schüler/innen ermöglicht, damit eine fundierte berufstheoretische Ausbildung gewährleistet und gleichzeitig die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung erleichtert wird.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
1.584 |
4.950 |
5.048 |
5.148 |
5.252 |
Zu Artikel 2 (Änderung des Berufsausbildungsgesetzes): der neue § 30b Abs. 5 BAG soll
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag des AMS, die bisher keine gesetzliche
Grundlage im BAG hatten, den ordentlichen Berufsschulzugang ermöglichen. Hinsichtlich der
Kursorganisation selbst ist mit keinen Mehrkosten zu rechnen, da die betreffenden
(Intensiv)Ausbildungen bereits jetzt Bestandteil der laufenden AMS-Programme zur Höherqualifizierung
sind. Auch durch die formale Transformation dieser bestehenden Maßnahmen in das Schema der
überbetrieblichen Lehrausbildung ist kein wesentlicher administrativer und kostenmäßiger Mehraufwand
zu erwarten.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Zahl der Prüfungsantritte zur Lehrabschlussprüfung im „zweiten Bildungsweg“ steigt stetig. Junge Erwachsene mit beruflichen Vorqualifikationen werden in verschiedenen Maßnahmen (Implacementstiftungen, Facharbeiter-Intensivausbildungen), die vom Arbeitsmarktservice unterstützt werden, auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet. Dennoch sind sie vom Besuch der Berufsschule als ordentliche Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, sodass es zu einem signifikanten Ansteigen von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern im Berufsschulbereich kommt.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen und den hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften bestehen keine Alternativen für die gegenständliche Zielgruppe zur umfassenden gesetzlichen Regelung betreffend Aufgabe der Berufsschule, überbetriebliche Ausbildung, Schulpflicht, Schülerstatus und Sprengelzugehörigkeit.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Mehrjährige Beobachtung der statistischen Datenlage (Bildok) in Bezug auf die Anzahl bzw. Steigerung des Anteils der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2013
Zeitpunkt der internen Evaluierung: Ende Schuljahr 2013/14.
Danach jährliche Reflexion mit der zuständigen Schulaufsicht und anderen involvierten Stakeholdern.
Ziele
Ziel 1: Schaffung einer Grundlage für eine taugliche schulische Unterstützung zur Erlangung der Lehrabschlussprüfung als Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die derzeitigen Bestimmungen zum Besuch der Berufsschule beschränken die Aufnahme für Personen, die im „zweiten Bildungsweg“ die Lehrabschussprüfung anstreben, aufgrund der Bestimmungen im § 4 SchUG |
Aufnahme für die genannte Personengruppe als ordentliche Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Erhöhung des Bildungsniveaus; Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen
Maßnahmen
Maßnahme 1: Ausweitung der Möglichkeiten des Berufsschulbesuches
Beschreibung der Maßnahme:
- Gesetzliche Verankerung von überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen im Auftrag des AMS im Berufsausbildungsgesetz.
- Anpassung der Aufgaben der Berufsschule auch auf Personen in überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen gemäß BAG.
- Anpassung der Regelungen über die Schulpflicht (einschließlich redaktioneller Anpassungen an die derzeitige berufsausbildungsrechtliche Situation – Lehre, verschiedene Ausbildungsverhältnisse, §§ 8b, 8c, 30, 30b BAG), Schaffung von Ausnahmen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
kein ordentlicher Berufsschulzugang |
ordentlicher Berufsschulzugang |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
1.584 |
4.950 |
5.048 |
5.148 |
5.252 |
davon Bund |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
davon Länder |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Transferaufwand |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Aufwendungen gesamt |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Nettoergebnis |
-792 |
-2.475 |
-2.524 |
-2.574 |
-2.626 |
Erläuterung
Mengenkomponente: Berechnungsgrundlage sind die derzeit vorhandenen bzw. zu erwartenden SchülerInnen. Dazu wurde mit der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Kontakt aufgenommen, wo auf Basis von Schätzungen der Landesgeschäftsstellen die Zahl der von der Maßnahme betroffenen SchülerInnen je Bundesland ermittelt wurde:
Bundesland SchülerInnen
BGLD 42
KTN 230
NÖ 147
OÖ 381
SBG 295
STMK 315
TI 310
VBG 126
WI 180
Gesamt 2.026
Zur Verifizierung dieser Werte wurde ein Vergleich mit den Daten aus der österreichischen Schulstatistik (Bildungsdokumentation) vorgenommen. Aus dieser geht eine vergleichbare Größenordnung von rd. 1.900 außerordentliche SchülerInnen mit einem Alter von mehr als 20 Jahren hervor, wodurch die oben genannten Schätzungen bestätigen lassen.
Eine Prognose der zukünftigen a.o. SchülerInnen ist nur äußerst schwer möglich, wodurch angenommen wird, dass sich die Zahl der SchülerInnen in den kommenden Schuljahren nicht verändern wird. Verlieren diese SchülerInnen den a.o. Status und erlangen den Status von ordentlichen SchülerInnen, hat das für die Bewirtschaftung der Planstellen für die Berufsschulen zur Folge, dass diese SchülerInnen in die Bemessung der für die Bundesländer zur Verfügung zu stellenden Planstellenkontingente eingehen. Aus den derzeitigen Stellenplanrichtlinien für die Berufsschule kann abgeleitet werden, dass die Bemessung im Einzelnen von verschiedenen Faktoren abhängt (beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Religion als Pflicht- oder Freigegenstand angeboten wird). Über den gesamten Schulbereich gesehen kann aber von einer Relation von 23 SchülerInnen je Planstelle ausgegangen werden. Auf Basis der oben dargestellten SchülerInnenzahl verursacht daher die gegenständliche Novelle einen Mehrbedarf von 2.026 : 23 = 88,09 Planstellen, die ab dem ersten Schuljahr des Inkraftretens (2013/14) an die Länder zu verteilen sind.
Budgetäre Auswirkungen: geht man von derzeit durchschnittlichen Ausgaben je Planstelle von 54.000 EUR aus (inkl. aller Lohnnebenkosten), errechnen sich Mehrausgaben von 88,09 x 54.000 = 4.756.860 EUR. Dabei wären 50%, das sind 2.378.430 Mio. EUR, vom Bund und die übrigen 50% von den Ländern zu tragen. Ein Drittel davon wird im Budgetjahr 2013 wirksam; ab dem Jahr 2014 der gesamte Betrag.
Diese für die Länder und den Bund dargestellten budgetären Mehraufwendungen sind jedoch als maximaler Rahmen zu betrachten. Dieser maximale Rahmen wird nur dann ausgenützt werden, wenn die nun als ordentlich zählenden SchülerInnen auch tatsächlich eine Organisationsänderung am Schulstandort (zusätzliche Klasse, zusätzliche Teilung in einem Gegenstand) und damit eine Ausweitung des LehrerInneneinsatz bewirken. Das wird jedoch nicht überall der Fall sein, da sich die oben angeführten a.o. SchülerInnen auf zahlreiche Schulstandorte und vor allem Klassen verteilen und daher schon jetzt für diese SchülerInnen in vielen Fällen kein Zusatzaufwand entsteht. Die Möglichkeit der aufkommensneutralen Unterbringung der genannten SchülerInnen wird sich auf Grund der sinkenden allgemeinen SchülerInnenzahlen an Berufsschulen jedenfalls noch erhöhen. In Summe ist daher mit geringeren als den oben angeführten Mehrausgaben zu rechnen, die auch auf Grund der geringen Relation zu den insgesamt für Berufsschulen zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von rd. 152,5 Mio. EUR (BVA 2013) im Ressortbudget jedenfalls bedeckbar sind (BFRG 2012-2016, BFG 2013). Auf der Ebene der Sachausgaben ist mit keinen Mehraufwendungen zu rechnen.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen brutto |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
gem. BFRG/BFG |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalkosten |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Kosten gesamt |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Nettoergebnis |
-792 |
-2.475 |
-2.524 |
-2.574 |
-2.626 |
in VBÄ |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalaufwand |
88,1 |
88,1 |
88,1 |
88,1 |
88,1 |
Erläuterung
Siehe Erläuterungen Transferaufwand.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen
keine Kosten
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in Bezug auf das Entgelt
Höherqualifizierung
Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Anzahl der Betroffenen)
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Facharbeiter |
2.026 |
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Personalaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Maßnahme/Leistung |
Körperschaft |
Verw.gr. |
VBÄ |
Personal- aufwand |
2013 |
|
Länder |
Pauschalsatz/6 o. Val. |
88,09 |
792.493 |
2014 |
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative |
Länder |
Pauschalkostensatz/2 |
88,09 |
2.474.519 |
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Leistung |
Personalaufwand |
Overhead % |
Arbeitsplatzbez. Sachaufw. |
2013 |
|
792.493 |
0 |
0 |
2014 |
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative |
2.474.519 |
0 |
0 |
2015 |
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative |
2.524.009 |
0 |
0 |
2016 |
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative |
2.574.489 |
0 |
0 |
2017 |
Facharbeiter-Ausbildungsinitiative |
2.625.979 |
0 |
0 |
Transferaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anzahl |
Aufwand |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen |
Bund |
1 |
792.493 |
792.493 |
2014 |
Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen |
Bund |
1 |
2.474.519 |
2.474.519 |
2015 |
Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen |
Bund |
1 |
2.524.009 |
2.524.009 |
2016 |
Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen |
Bund |
1 |
2.574.489 |
2.574.489 |
2017 |
Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen |
Bund |
1 |
2.625.979 |
2.625.979 |
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
DB 300203 |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |
Die Bedeckung erfolgt |
||||||
gem. BFRG/BFG |
DB 300203 |
792 |
2.475 |
2.524 |
2.574 |
2.626 |