Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

 

Einbringende Stelle:

bmukk

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Schaffung einer Grundlage für eine taugliche schulische Unterstützung zur Erlangung der Lehrabschlussprüfung als Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften.

Öffnung der Aufgabe der Berufsschule und Einbindung von Personen in überbetrieblichen Intensivausbildungen als ordentliche Schülerinnen und Schüler:

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Ausweitung der Möglichkeiten des Berufsschulbesuches

Ausweitung des Berufsschulbesuchs:

- Gesetzliche Verankerung von überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen im Auftrag des AMS im Berufsausbildungsgesetz.

- Anpassung auf Personen in überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen gemäß BAG

-der Regelungen über die Schulpflicht (einschließlich redaktioneller Anpassungen an die derzeitige berufsausbildungsrechtliche Situation – Lehre, verschiedene Ausbildungsverhältnisse, §§ 8b, 8c, 30, 30b BAG), Schaffung von Ausnahmen

 

Wesentliche Auswirkungen

Mit der Einbeziehung bestehender AMS-Maßnahmen in das Schema der überbetrieblichen Lehrausbildung wird den Teilnehmer/innen in vom AMS beauftragten (Intensiv)Ausbildungen der Berufsschulbesuch als ordentliche Schüler/innen ermöglicht, damit eine fundierte berufstheoretische Ausbildung gewährleistet und gleichzeitig die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung erleichtert wird.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

1.584

4.950

5.048

5.148

5.252

 

Zu Artikel 2 (Änderung des Berufsausbildungsgesetzes): der neue § 30b Abs. 5 BAG soll

Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag des AMS, die bisher keine gesetzliche

Grundlage im BAG hatten, den ordentlichen Berufsschulzugang ermöglichen. Hinsichtlich der

Kursorganisation selbst ist mit keinen Mehrkosten zu rechnen, da die betreffenden

(Intensiv)Ausbildungen bereits jetzt Bestandteil der laufenden AMS-Programme zur Höherqualifizierung

sind. Auch durch die formale Transformation dieser bestehenden Maßnahmen in das Schema der

überbetrieblichen Lehrausbildung ist kein wesentlicher administrativer und kostenmäßiger Mehraufwand

zu erwarten.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Zahl der Prüfungsantritte zur Lehrabschlussprüfung im „zweiten Bildungsweg“ steigt stetig. Junge Erwachsene mit beruflichen Vorqualifikationen werden in verschiedenen Maßnahmen (Implacementstiftungen, Facharbeiter-Intensivausbildungen), die vom Arbeitsmarktservice unterstützt werden, auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet. Dennoch sind sie vom Besuch der Berufsschule als ordentliche Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, sodass es zu einem signifikanten Ansteigen von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern im Berufsschulbereich kommt.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen und den hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften bestehen keine Alternativen für die gegenständliche Zielgruppe zur umfassenden gesetzlichen Regelung betreffend Aufgabe der Berufsschule, überbetriebliche Ausbildung, Schulpflicht, Schülerstatus und Sprengelzugehörigkeit.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Mehrjährige Beobachtung der statistischen Datenlage (Bildok) in Bezug auf die Anzahl bzw. Steigerung des Anteils der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2013

Zeitpunkt der internen Evaluierung: Ende Schuljahr 2013/14.

Danach jährliche Reflexion mit der zuständigen Schulaufsicht und anderen involvierten Stakeholdern.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schaffung einer Grundlage für eine taugliche schulische Unterstützung zur Erlangung der Lehrabschlussprüfung als Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die derzeitigen Bestimmungen zum Besuch der Berufsschule beschränken die Aufnahme für Personen, die im „zweiten Bildungsweg“ die Lehrabschussprüfung anstreben, aufgrund der Bestimmungen im § 4 SchUG

Aufnahme für die genannte Personengruppe als ordentliche Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Erhöhung des Bildungsniveaus; Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Ausweitung der Möglichkeiten des Berufsschulbesuches

Beschreibung der Maßnahme:

- Gesetzliche Verankerung von überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen im Auftrag des AMS im Berufsausbildungsgesetz.

- Anpassung der Aufgaben der Berufsschule auch auf Personen in überbetrieblichen Facharbeiter-Intensivausbildungen gemäß BAG.

- Anpassung der Regelungen über die Schulpflicht (einschließlich redaktioneller Anpassungen an die derzeitige berufsausbildungsrechtliche Situation – Lehre, verschiedene Ausbildungsverhältnisse, §§ 8b, 8c, 30, 30b BAG), Schaffung von Ausnahmen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

kein ordentlicher Berufsschulzugang

ordentlicher Berufsschulzugang

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

1.584

4.950

5.048

5.148

5.252

davon Bund

792

2.475

2.524

2.574

2.626

davon Länder

792

2.475

2.524

2.574

2.626

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferaufwand

792

2.475

2.524

2.574

2.626

Aufwendungen gesamt

792

2.475

2.524

2.574

2.626

Nettoergebnis

-792

-2.475

-2.524

-2.574

-2.626

 

Erläuterung

 

Mengenkomponente: Berechnungsgrundlage sind die derzeit vorhandenen bzw. zu erwartenden SchülerInnen. Dazu wurde mit der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Kontakt aufgenommen, wo auf Basis von Schätzungen der Landesgeschäftsstellen die Zahl der von der Maßnahme betroffenen SchülerInnen je Bundesland ermittelt wurde:

Bundesland SchülerInnen

BGLD 42

KTN 230

NÖ 147

OÖ 381

SBG 295

STMK 315

TI 310

VBG 126

WI 180

Gesamt 2.026

 

Zur Verifizierung dieser Werte wurde ein Vergleich mit den Daten aus der österreichischen Schulstatistik (Bildungsdokumentation) vorgenommen. Aus dieser geht eine vergleichbare Größenordnung von rd. 1.900 außerordentliche SchülerInnen mit einem Alter von mehr als 20 Jahren hervor, wodurch die oben genannten Schätzungen bestätigen lassen.

Eine Prognose der zukünftigen a.o. SchülerInnen ist nur äußerst schwer möglich, wodurch angenommen wird, dass sich die Zahl der SchülerInnen in den kommenden Schuljahren nicht verändern wird. Verlieren diese SchülerInnen den a.o. Status und erlangen den Status von ordentlichen SchülerInnen, hat das für die Bewirtschaftung der Planstellen für die Berufsschulen zur Folge, dass diese SchülerInnen in die Bemessung der für die Bundesländer zur Verfügung zu stellenden Planstellenkontingente eingehen. Aus den derzeitigen Stellenplanrichtlinien für die Berufsschule kann abgeleitet werden, dass die Bemessung im Einzelnen von verschiedenen Faktoren abhängt (beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Religion als Pflicht- oder Freigegenstand angeboten wird). Über den gesamten Schulbereich gesehen kann aber von einer Relation von 23 SchülerInnen je Planstelle ausgegangen werden. Auf Basis der oben dargestellten SchülerInnenzahl verursacht daher die gegenständliche Novelle einen Mehrbedarf von 2.026 : 23 = 88,09 Planstellen, die ab dem ersten Schuljahr des Inkraftretens (2013/14) an die Länder zu verteilen sind.

Budgetäre Auswirkungen: geht man von derzeit durchschnittlichen Ausgaben je Planstelle von 54.000 EUR aus (inkl. aller Lohnnebenkosten), errechnen sich Mehrausgaben von 88,09 x 54.000 = 4.756.860 EUR. Dabei wären 50%, das sind 2.378.430 Mio. EUR, vom Bund und die übrigen 50% von den Ländern zu tragen. Ein Drittel davon wird im Budgetjahr 2013 wirksam; ab dem Jahr 2014 der gesamte Betrag.

Diese für die Länder und den Bund dargestellten budgetären Mehraufwendungen sind jedoch als maximaler Rahmen zu betrachten. Dieser maximale Rahmen wird nur dann ausgenützt werden, wenn die nun als ordentlich zählenden SchülerInnen auch tatsächlich eine Organisationsänderung am Schulstandort (zusätzliche Klasse, zusätzliche Teilung in einem Gegenstand) und damit eine Ausweitung des LehrerInneneinsatz bewirken. Das wird jedoch nicht überall der Fall sein, da sich die oben angeführten a.o. SchülerInnen auf zahlreiche Schulstandorte und vor allem Klassen verteilen und daher schon jetzt für diese SchülerInnen in vielen Fällen kein Zusatzaufwand entsteht. Die Möglichkeit der aufkommensneutralen Unterbringung der genannten SchülerInnen wird sich auf Grund der sinkenden allgemeinen SchülerInnenzahlen an Berufsschulen jedenfalls noch erhöhen. In Summe ist daher mit geringeren als den oben angeführten Mehrausgaben zu rechnen, die auch auf Grund der geringen Relation zu den insgesamt für Berufsschulen zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von rd. 152,5 Mio. EUR (BVA 2013) im Ressortbudget jedenfalls bedeckbar sind (BFRG 2012-2016, BFG 2013). Auf der Ebene der Sachausgaben ist mit keinen Mehraufwendungen zu rechnen.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

792

2.475

2.524

2.574

2.626

gem. BFRG/BFG

792

2.475

2.524

2.574

2.626

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Personalkosten

792

2.475

2.524

2.574

2.626

Kosten gesamt

792

2.475

2.524

2.574

2.626

Nettoergebnis

-792

-2.475

-2.524

-2.574

-2.626

 

in VBÄ

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

88,1

88,1

88,1

88,1

88,1

 

Erläuterung

 

Siehe Erläuterungen Transferaufwand.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

keine Kosten

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in Bezug auf das Entgelt

Höherqualifizierung

 

Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Anzahl der Betroffenen)

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Facharbeiter

2.026

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Personalaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Maßnahme/Leistung

Körperschaft

Verw.gr.

VBÄ

Personal- aufwand

2013

 

Länder

Pauschalsatz/6 o. Val.

88,09

792.493

2014

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

Länder

Pauschalkostensatz/2

88,09

2.474.519

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Leistung

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. Sachaufw.

2013

 

792.493

0

0

2014

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

2.474.519

0

0

2015

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

2.524.009

0

0

2016

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

2.574.489

0

0

2017

Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

2.625.979

0

0

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2013

Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen

Bund

1

792.493

792.493

2014

Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen

Bund

1

2.474.519

2.474.519

2015

Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen

Bund

1

2.524.009

2.524.009

2016

Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen

Bund

1

2.574.489

2.574.489

2017

Kostenersätze an Länder für BerufsschullehrerInnen

Bund

1

2.625.979

2.625.979

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

DB 300203

792

2.475

2.524

2.574

2.626

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

DB 300203

792

2.475

2.524

2.574

2.626