2203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1406/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind. So gibt es bis jetzt noch keine ausreichende ‚Bundes-Rahmenregelung‘, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein – mittlerweile sehr verwässerter – Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist.

Dieser Umstand erschreckt und verdeutlicht den Reformunwillen der Bundesregierung. So sind die Probleme der bestehenden Gesetzeslage darin zusammengefasst bzw. geht aus Gesetzesbegründung des Gesetzesentwurfes hervor, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen gestärkt und eine Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung eingeführt wird. Zu einer Umsetzung gereichte dieses Wissen jedoch nicht.

Alles in allem drängt sich die Frage auf, ob der Tod von Cain in Hinblick auf die scheinbare Kenntnis der Behörden durch klare Gefährdungsabklärungsregelungen vermeidbar gewesen wäre.

Im konkreten ist ein bundesweites Kinder- und Jugendhilfegesetz zu fordern, in dem für Fälle von Kindeswohlgefährdung beispielsweise eine Bearbeitung durch mindestens zwei Sozialarbeiter (Vier-Augen-Prinzip), eine gesetzliche Mindestanzahl von Kontrollbesuchen bzw. grundsätzlich automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten vorgeschrieben werden. Gleichzeitig ist eine sofortige Verbesserung der Kommunikation bzw. eine Vernetzung der Behörden und Spitäler vorzusehen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. März 2011 erstmalig in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Ursula Haubner die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Tanja Windbüchler-Souschill, Angela Lueger und Anneliese Kitzmüller.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

In seiner Sitzung am 04. Oktober 2011 wurden die Verhandlungen über den Antrag 1406/A(E) wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ursula Haubner, Angela Lueger, Mag. Daniela Musiol sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Auf Antrag der Abgeordneten Angela Lueger wurden die Beratungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 20. Juni 2012 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ursula Haubner, Christine Marek, Anneliese Kitzmüller, Angela Lueger sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Der Vertagungsantrag der Abgeordneten Christine Marek wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

In seiner Sitzung am 05. März 2013 wurde der Antrag 1406/A(E) erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Anneliese Kitzmüller, Tanja Windbüchler-Souschill, Ursula Haubner, Christine Marek, Carmen Gartelgruber, Ing. Norbert Hofer, Rosemarie Schönpass, Hannes Weninger, Hermann Lipitsch, Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1406/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 05

                           Mag. Silvia Fuhrmann                                                          Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau