2207 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (2192 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Die Familienbeihilfe für Volljährige wird grundsätzlich an die anspruchsberechtigten Eltern ausgezahlt. Eine Möglichkeit, dass die Familienbeihilfe direkt an Volljährige ausgezahlt wird, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Familienbeihilfe an Volljährige direkt ausgezahlt werden kann.

Damit es bei der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige bei der Auszahlung der Familien-beihilfe nicht zum Verlust der Geschwisterstaffelung kommt, ist diese neu zu regeln.

Die Positionierung des Bundesfinanzgerichtes ab 1. Jänner 2014 macht Anpassungen im Familienlasten-ausgleichsgesetz 1967 notwendig.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 05. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Judith Schwentner, Ursula Haubner, Franz Riepl, Tanja Windbüchler-Souschill, Gabriele Tamandl, Christine Marek sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,B, dagegen: F ) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2192 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 03 05

                           Mag. Silvia Fuhrmann                                                          Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau