2209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (2190 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht die Verbesserung und den Ausbau der Familienberatung (unter besonderer Berücksichtigung von Eltern von behinderten Kindern und behinderten Elternteilen) vor.

Dazu zählen auch die nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund von Barrieren.

Derzeit sind etwa 50% der geförderten Familienberatungsstellen, d.s. rd. 200 Standorte, nicht barrierefrei, weshalb die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung in Bezug auf die Inanspruchnahme von Familienberatungsstellen nicht gegeben ist.

Etwa zwei Drittel dieser noch nicht barrierefreien Familienberatungsstellen können die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit aus eigenen Mitteln nicht umsetzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Rahmen der Familienberatungsförderung eine befristete Möglichkeit zur direkten Förderung von Maßnahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit geschaffen werden.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 05. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Lipitsch die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Ing. Norbert Hofer, Nikolaus Prinz, Ursula Haubner, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2190 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 03 05

                               Hermann Lipitsch                                                              Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau