2217 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung am Asylverfahren

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die für 2013 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf ca. 150 Millionen Euro. Veranschlagt waren 2010 in diesem Bereich 168,5 Mio € - Erfolg 175,5 Mio €. Für die Jahr 2011 und 2012 waren jeweils ca. 150 Millionen budgetiert.

Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unterbringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue „Berufe“ mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden.

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungsverfahren sind.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den Entschließungsantrag 2119/A(E) in seiner Sitzung am 13. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Alev Korun und Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 13

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                                Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann