2222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2190/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Volontariaten im privaten Profit-orientierten Sektor

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Ausnutzen von arbeitsrechtlichen Grauzonen, sowohl bei Praktika als auch bei Volontariaten, ist in Österreich weit verbreitet. Wir stehen Ausbildungsverhältnissen und der Ermöglichung von Praxiserfahrungen grundsätzlich positiv gegenüber, verurteilen aber die seit Jahren praktizierte Verwendung von gut ausgebildeten jungen Menschen als Gratis-Arbeitskräfte. Freiwilligenarbeit mag im karitativen und im NGO-Bereich ihre Berechtigung haben, im öffentlichen sowie im privaten Profit-orientierten Sektor ist sie jedoch fehl am Platz und fördert nur den Missbrauch durch Arbeitgeber.

Während Praktika fallweise auch als Arbeitsverhältnisse stattfinden können, sind Volontariate außerhalb des Arbeitsrechts angesiedelt und lediglich unfallversichert. Der Begriff Volontariat kommt als solcher nur im  Ausländerbeschäftigungsgesetz vor – ein/e typische/r VolontärIn darf mit Erlaubnis des Betriebsinhabers die Betriebseinrichtungen kennenlernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Es besteht aber weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch. Das sorgt für eine beträchtliche und unnötige Rechtsunsicherheit der Betroffenen. Wie sowohl die FORBA-Studie zu PraktikantInnen in Österreich (2011) als auch der Freiwilligenbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz belegen, fehlt es an Klarheit in der Abgrenzung zwischen Freiwilligenarbeit und einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis.

Folge der unklaren Rechtslage sind Umgehungen, so sind VolontärInnen in Österreich Großteils de facto PraktikantInnen ohne jegliche Entschädigung oder auch ein Recht auf Ausbildung oder sie ersetzen gar eine reguläre Arbeitskraft – wie es etwa viele Jahre bei den AuslandsvolontärInnen im Außenministerium der Fall war. Für den öffentlichen Dienst hat Ministerin Heinisch-Hosek 2011 endlich Konsequenzen gezogen und ein Verbot von Volontariaten durchgesetzt. Sie ist damit jahrelangen Forderungen von Betroffenen und auch einem Grünen Antrag zur Abschaffung von Volontariaten im öffentlichen Dienst gefolgt. Logische und wünschenswerte Konsequenz ist, dass der private Sektor so bald wie möglich diesem Beispiel folgt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. März 2013 in Verhandlung genommen. Gem. § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig den Abgeordneten Stefan Markowitz zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Wolfgang Katzian, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Franz Riepl, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Stefan Markowitz, Werner Neubauer, Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Mag. Christine Lapp und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Wolfgang Katzian gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 14

                               Wolfgang Katzian                                                               Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau