2241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2234/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Bewertungsgesetz 1955 geändert werden

Die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Februar 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994):

Seit Kundmachung des Abgabenänderungsgesetzes 2012 hat sich erwiesen, dass die Notwendigkeit zur Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung gemäß § 22 UStG bei erstmaliger Verwendung nach dem 30.6.2013 auch Investitionsvorhaben betrifft, die bereits begonnen wurden und zu einem Zeitpunkt geplant worden sind, als die Neuregelung noch nicht bekannt war. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollten diese Vorhaben noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die zu ihrer Planung gegolten haben; dazu ist es notwendig, die Frist gemäß § 28 Abs. 39 Z 4 UStG auf den 31.12.2013 zu verlängern.

Zu Artikel 2 (Änderung des Bewertungsgesetzes 1955):

Die Vieheinheiten werden an aktuelle Werte angepasst.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner die Abgeordneten Jakob Auer, Maximilian Linder und Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 03 14

                               Mag. Kurt Gaßner                                                   Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann