2248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 5/13s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter

 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 27. Februar 2013, 091 Hv 5/13s, eingelangt am 1. März 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 20. März 2013 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ. 091 Hv 5/13s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B­VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter nicht zugestimmt.

Wien, 2013 03 20

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                 Wolfgang Großruck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann