Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Energieeffizienzförderungsprogramm)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Umweltschutzinvestitionen zur Reduktion des Endenergieverbrauchs, wobei auch ein größtmöglicher Beitrag zur Reduktion Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger erzielt werden soll.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Implementierung eines Energieeffizienzförderungsprogramms als eigenständige Säule im UFG

 

Wesentliche Auswirkungen

Mit diesem Instrument sollen die für dieses Instrument angestrebten Beiträge zu den EU 20-20-20-Zielen erbracht werden. Darüber hinaus werden wichtige positive makroökonomische Effekte, insbesondere in Bezug auf die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

18.692

35.654

48.954

57.373

 

Die Zahlungsverpflichtungen aus dem Energieeffizienzförderungsprogramm (einschließlich Abwicklungsaufwand) werden in ähnlicher Weise wie für die Umweltförderung im Inland erwartet. Die aus der Umweltförderung im Inland überführten Förderungen führen zu keiner Mehrbelastung, da dementsprechend die Belastungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland sinken.

Den Zahlungsverpflichtungen aus den Förderungen, die vom Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie zugesagt werden, stehen Einnahmen aus dem Energiepaket gegenüber.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen:

Über die Auswirkungen der Energieeffizienzförderungen auf die Gleichstellung zwischen Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms führen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Zudem werden mit den Förderungen positive fiskalische Effekte erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) teilweise um ein Vielfaches übersteigen.

 

Umweltpolitische Auswirkungen:

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU 20-20-20-Ziele) erwartet.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Energieeffizienzförderungsprogramm)

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Über die Umweltförderung im Inland werden derzeit rd. 1/3 des für Förderungen zur Verfügung stehenden Fördervolumens für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt. Der Entwurf zum EnergieeffizienzG (EnEffG) sieht vor, dass mit den Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen zusätzliche Energieeffizienzmaßnahmen gefördert werden sollen.

Unabdingbare Voraussetzung einer effizienten Förderpolitik im Sinne einer kohärenten Gesamtförderstrategie ist die bestmögliche Abstimmung bzw. die Vermeidung von Transaktionsverlusten aufgrund fehlender Abstimmung zwischen Förderinstrumenten.

Mit dem neuen Förderungsinstrument soll das bestehenden Förderungsangebot aus der bisherigen Umweltförderung im Inland mit dem neuen Förderangebot, das aus den Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen des EnEffG finanziert wird, gebündelt und damit sichergestellt werden, dass die Förderungen im Rahmen der Energieeffizienzförderungsprogramms mit höchster Effizienz abgewickelt werden können.

Der aus den Ausgleichszahlungen dotierte Förderungsteil des neuen Förderungsinstruments soll die Kompensationslücke aus den nicht umgesetzten Einsparverpflichtungen zur Erreichung der unionsrechtlichen nationalen Vorgaben zur Endenergieeinsparung schließen. Die aus der bisherigen Umweltförderung im Inland überführten Förderungsprogramme sollen zusätzliche Einsparvolumina bringen. Beide Sparten haben zudem mit den Förderungen einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der anderen Zielsetzungen des europäischen Klima- und Energiepaktes zur Reduktion der Treibhausgase und zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger zu leisten.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die sich aus den EU 20-20-20-Zielen als nationale Vorgaben abgeleiteten Zielsetzungen zur Reduktion des Endenergieverbrauchs aber auch zur Reduktion der Treibhausgase sowie der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger erfordern zusätzliche Anstrengen in diesen Bereichen, andernfalls die Zielsetzungen kaum erreichbar erscheinen. Ohne die Ergänzung des Angebots für das Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen (einschließlich dem Zusammenführen dieser Maßnahmen) ist davon auszugehen, dass die aus der unterlassenen Einsparverpflichtung resultierenden Lücken nicht kompensiert bzw. aufgrund fehlender enger Verknüpfung mit dem bisherigen Förderungsangebot nicht mittels effizientem Mitteleinsatz geschlossen werden können.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Für die ökologischen und ökonomischen Angaben wurden als Basis die Ergebnisse des "Evaluierungsbericht 2008 bis 2010" sowie des "Jahresbericht über die Umweltförderungen 2011" (beide Downloads unter http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) herangezogen.

 

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2014

Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen wird stets in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Die letzte Evaluierung wurde im Jahr 2011 für den Zeitraum 2008 bis 2012 durchgeführt (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html). Die nächsten Berichte werden für die Perioden 2011 bis 2013, 2014 bis 2016 usw. erstellt. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Umweltschutzinvestitionen zur Reduktion des Endenergieverbrauchs, wobei auch ein größtmöglicher Beitrag zur Reduktion Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger erzielt werden soll.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Förderungen, die aus den Einnahmen aus den Ausgleichbeiträgen finanziert werden, würden die damit zu fördernden Investitionen unterbleiben oder aber ein paralleles Fördersystem geschaffen, das zu erheblichen Transaktions- und Abstimmungsverlusten führen und zudem den Bestrebungen zur Konzentration und Straffung der Förderstrukturen in Österreich widersprechen würde.

Ohne die Zusammenführung der bisherigen Energieeffizienzförderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit den neu hinzukommenden Förderungen, die aus den Einnahmen aus den Ausgleichbeiträgen finanziert werden, erhöhen sich die spezifischen Förderkosten einer Investition.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. des UFG-Jahresberichts 2011 ist mit der Fortführung der bisherigen Schwerpunkte zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der neuen Schiene mit ähnlichen Effekten wie bisher zu rechnen. Demnach werden mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro Investitionen in Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro ausgelöst. Der damit einhergehende Beschäftigungseffekt würde demnach bei rd. 48 Beschäftigungsverhältnissen, der Wertschöpfungseffekt läge demnach bei rd. 2,6 Millionen Euro liegen.

Ausgehend vom Umstand, dass das neu zu definierende Förderangebot, das aus den Einnahmen aus den Ausgleichsbeiträgen finanziert wird, gegebenenfalls höhere Förderintensitäten erfordert, ist mit geringeren Effekten für diese Fördersparte zu rechnen (Wirkungsziel 1).

Gemäß den Ergebnissen der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. den Ergebnissen 2011 (bzw. der vorläufigen Ergebnissen 2012) bewirkt ein Zusagevolumen von 1 Million Euro für die im Rahmen der Umweltförderung im Inland geförderten Energieeffizienzprojekte rein rechnerisch eine jährliche Energieeinsparung in Höhe von ca. 0,05 PJ bzw. eine CO2-Einsparung von ca. 3.280 Tonnen/a bzw. ca. 50.000 Tonnen über die Nutzungsdauer der Investitionen. Unter der Annahme ähnlicher Rahmenbedingungen ergibt dies bei einem Zusagevolumen analog dem Jahr 2011 (ca. 27,1 Millionen Euro) eine jährliche Energieverbrauchseinsparung von 1,3 PJ sowie eine Reduktion des CO2-Ausstosses von ca. 89.000 Tonnen/a (= 1,35 Millionen Tonnen CO2-Emissionsreduktion über die Nutzungsdauer der geförderten Projekte). Ohne die Einrichtung einer damit verschmolzenen Förderung würden zusätzliche Energieeinsparungsinterventionen unterbleiben sowie allenfalls erhebliche Effizienzverluste in der Förderung auftreten.

Gemäß EnEffG sollen mit den zusätzlichen Förderungen die Lücke aus nicht umgesetzten Energieverbrauchsreduktionen kompensiert und maximale CO2-Emissionsreduktion erzielt werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

UG43 - Wirkungsziel 1: Stärkung der Umwelttechnologien, Green Jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum

UG43 - Wirkungsziel 2: Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie

UG43 - Wirkungsziel 4: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Implementierung eines Energieeffizienzförderungsprogramms als eigenständige Säule im UFG

Beschreibung der Maßnahme:

Mit dem neuen Förderungsinstrument sollen das bestehenden Förderungsangebot aus der bisherigen Umweltförderung im Inland mit dem neuen Förderangebot, das mit den Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen des EnEffG finanziert wird, gebündelt und damit sichergestellt werden, dass die Förderungen im Rahmen der Energieeffizienzförderungsprogramms mit höchster Effizienz abgewickelt werden können.

Der aus den Ausgleichszahlungen dotierte Förderungsteil des neuen Förderungsinstruments soll die Kompensationslücke aus den nicht umgesetzten Einsparverpflichtungen zur Erreichung der unionsrechtlichen nationalen Vorgaben zur Endenergieeinsparung schließen. Die aus der bisherigen Umweltförderung im Inland überführten Förderungsprogramme, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgewickelt werden, sollen zusätzliche Einsparvolumina bringen. Beide Sparten haben mit den Förderungen einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der anderen Zielsetzungen des europäischen Klima- und Energiepaktes zur Reduktion der Treibhausgase und zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger zu leisten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2012 kam rd. 1/3 des Fördervolumens im Rahmen der Umweltförderung im Inland Energieeffizienzmaßnahmen im betrieblichen Bereich zugute. Zusätzliche nationale Förderungsangebote fehlen.

In den Jahren 2014 bis 2020 werden aus einem jährlichen Zusagerahmen von 90,238 Millionen Euro jeweils die Schaffung bzw. Absicherung von über 6.100 Beschäftigungsverhältnissen sowie eine inländische Wertschöpfung von ca. 375 Millionen Euro (Wirkungsziel 1) erzielt. Durch den Zusammenschluss der Energieeffizienzförderungen wird das mit den Förderungen auslösbare Anreizvolumen an Investitionen vergrößert.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

18.692

35.654

48.954

57.373

 

Die aus den Mitteln der Umweltförderungen im Inland zu bedeckenden Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bedeckt. Da sich mit der Überführung dieses Bereiches aus der Umweltförderung im Inland die Zahlungen dort dementsprechend reduzieren, führt die Bedeckung dieser Förderungen zu keiner zusätzlichen Belastung im Bundeshaushalt. Den vom Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie zu verantworteten Förderungen stehen Einnahmen aus dem Finanzierungssystem des Energiepakets gegenüber (einschließlich jener 20 Millionen Euro gemäß Art. 7 des Energiepakets aus der bestehenden KWK-Rücklage). Auf die diesbezüglichen WFA-Ausführungen zum Energiepaket wird verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Werkleistungen

0

1.130

1.837

2.297

2.688

Transferaufwand

0

17.562

33.818

46.658

54.685

Aufwendungen gesamt

0

18.692

35.655

48.955

57.373

Nettoergebnis

0

-18.692

-35.655

-48.955

-57.373

 

Erläuterung

 

Die Abwicklung des Energieeffizienzförderungsprogramms erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen - samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. - in der Antragsannahme, -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung sowie der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von den bisherigen Bearbeitungsleistungen wird mit einem jährlichen Gesamtaufwand für die Abwicklung des Energieeffizienzförderungsprogramms von ca. 4,5% brutto eines Jahreszusagevolumens gerechnet. Diese Abschätzung beruht auf den Erfahrungen beim Gesamtaufwand für die Umweltförderung im Inland in einem Abwicklungsjahr. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nicht ausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen. Bezüglich jener Projekte, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verantwortet werden, kommt es zu keiner zusätzlichen Belastung, als sich im gleichen Ausmaß die Kosten der Abwicklung der Umweltförderung im Inland reduzieren. Den Abwicklungskosten der Förderungen, die vom Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie verantwortet werden, stehen Einnahmen des Bundes aus dem Finanzierungssystem des Energiepakets gegenüber. Auf die diesbezüglichen WFA-Ausführungen zum Energiepaket wird verwiesen.

 

In der vergangenen Jahren wurde in Umweltförderung im Inland bis zu 1/3 der zugesagten Fördervolumina (basierend auf einem Gesamtzusagerahmen von 90,238 Millionen Euro) für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen verwendet. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Niveau auch künftig im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms zugesagt werden kann. Für die im Verantwortungsbereich des Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie abzuwickelnden Förderungen wird basierend auf den Vorgaben des Energiepakets damit gerechnet, dass hierfür jährliche Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen in Höhe von ca. 30 Millionen Euro (2014 und 2015) bzw. ca. 42 Millionen Euro (ab 2016) sowie 20 Millionen Euro aus der KWK-Rücklage zur Verfügung stehen (auf die diesbezüglichen Angaben zum Energiepaket wird verwiesen).

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

0

18.692

35.654

48.954

57.373

gem. BFRG/BFG

0

132.632

139.460

146.582

150.707

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Bezüglich jener Maßnahmen, die bisher im Rahmen der Umweltförderung im Inland gefördert wurden und nunmehr im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms abgewickelt werden, werden keine geänderten Auswirkungen erwartet.

Bezüglich jener Maßnahmen, die mit den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen gefördert werden sollen, ist davon auszugehen, dass diese alle Sektoren betreffen, wobei zumindest 40% jener Mittel, die aus den Einnahmen der Ausgleichszahlungen von Energielieferanten eingenommen werden, für Maßnahmen, die bei privaten Haushalten wirksam werden, aufgewendet werden. Geschlechtsspezifische Auswirkungen können daher nicht abgeschätzt werden.

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor, da eine mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der Energieeffizienzförderungen auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen her werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

Beitrag der Leistungen zu der Reduktion von bestehenden Ungleichstellung von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Die maximale Förderobergrenze für die bisher im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelten Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen beträgt aktuell 1,5 Millionen Euro. Daneben können Unternehmen von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, etwa in Form von Energieeinsparungen. Es wird davon ausgegangen, dass diesbezüglich mit der Überführung in das Energieeffizienzförderungsprogramm keine wesentlichen Veränderungen verbunden sein werden.

Bezüglich jener Maßnahmen, die mit den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen gefördert werden sollen, ist davon auszugehen, dass diese alle Sektoren betreffen, wobei zumindest 40% jener Mittel, die aus den Einnahmen der Ausgleichszahlungen von Energielieferanten eingenommen werden, für Maßnahmen, die bei privaten Haushalten wirksam werden, aufgewendet werden. Daher sowie aufgrund des Umstandes, dass für die mit diesen Förderungen ausgelösten Maßnahmen höhere spezifische Kosten je eingesparter Energieverbrauchseinheit zu erwarten sind, wird jedenfalls mit geringeren Einsparungseffekten zu rechnen.

 

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit

Dem Einsatz von Umwelttechnologien im Rahmen der, von den gegebenen Förderungsmöglichkeiten umfassten Investitionen kann grundsätzlich ein überdurchschnittlicher Innovationsgehalt zugeschrieben werden. Die unternehmensbezogenen Förderungen unterstützen auch den Einsatz innovativer Umwelttechnologien im Produktionsprozess.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Die positiven fiskalischen Effekte, die die Kosten der Förderung um ein Vielfaches übersteigen, können zu einer verstärkten öffentlichen Nachfrage führen. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Auf die Ergebnisse für die (analog heranzuziehenden) Umweltförderung im Inland für die Jahre 2008 bis 2010 im Rahmen des Evaluierungsberichts (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Für die bisher im Rahmen der Umweltförderung im Inland geförderten Bereiche, die Im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms fortgeführt werden, werden keine Änderungen erwartet (daher nicht berücksichtigt in der nachfolgenden Tabelle))

Die vorliegenden Informationen zum Energiepaket gehen von einer Erfüllungsquote der Einsparverpflichtungen von ca. 85% aus. Das bedeutet, dass rd. Energieeinsparmaßnahmen in Höhe von ca. 0,87 PJ (bzw. 1,22 PJ ab 2016) unterbleiben. Auf Basis des gesetzlich festgelegten Ausgleichsbeitrags von 12,2 Cent kWh/a ergibt dies maximale Einnahmen von 29,6 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 bzw. 41,2 Millionen Euro ab dem Jahr 2016.

Darüber hinaus ist gemäß den Vorgaben des EnEffG sind für Maßnahmen, die in den Haushalten wirken, Mittel in Höhe von 40% der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen der Energielieferanten zu reservieren.

Vor diesem Hintergrund werden - aufgrund der Erfahrungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland - folgende Ergebnisse (p.a.) erwartet:

Energieeffizienzmaßnahmen 2014 - 2017, die bislang im Rahmen der Umweltförderung im Inland gefördert wurden:

Investitionsvolumen: ca. 160 Millionen Euro

eingesetztes Fördervolumen: ca. 27,1 Millionen Euro

Energieeffizienzmaßnahmen - EVU-Ausgleichsbeträge private Haushalte 2014 bis 2017

Investitionsvolumen: ca. 69,9 Millionen Euro

eingesetztes Fördervolumen: ca. 11,8 Millionen Euro

Energieeffizienzmaßnahmen - EVU-Ausgleichsbeträge Betriebe 2014 und 2015

Investitionsvolumen: ca. 104,9 Millionen Euro

eingesetztes Fördervolumen: ca. 17,8 Millionen Euro

Energieeffizienzmaßnahmen - Ausgleichsbeträge Betriebe 2016 und 2017

Investitionsvolumen: ca. 177,3 Millionen Euro

eingesetztes Fördervolumen: ca. 30 Millionen Euro

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Die Förderungen an Unternehmen und Private erhöhen direkt das verfügbare Einkommen dieser Haushalte. Indirekte positive Wirkungen werden von arbeitsmarktbezogenen Effekten sowie den positiven Effekte bei den Zuliefersektoren erwartet. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Auf die Ergebnisse für die Jahre 2008 bis 2010 im Rahmen des Evaluierungsberichts (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für direkte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeit im Inland bedingen gegebenenfalls verstärkte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen. Dies gilt insbesondere für den Umwelttechnologiesektor.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2013

2014

2015

2016

2017

Investitionen privat

Ausrüstung

0,0

69,9

69,9

69,9

69,9

Sonstige Investitionen

0,0

104,9

104,9

177,3

177,3

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

174,8

174,8

247,2

247,2

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2013

2014

2015

2016

2017

Wertschöpfung in Mio. €

0

259

306

471

526

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,09

0,10

0,16

0,17

Importe *)

0

81

96

132

147

Beschäftigung

0

3.449

4.097

6.242

6.968

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte für die Umweltförderung im Inland werden regelmäßig, im Zusammenhang mit der Evaluierung des gesamten Förderungssystems des Umweltförderungsgesetzes, berechnet und ausgewiesen.

Die diesen Studien zugrundeliegende Modell berechnet u.a. Wertschöpfung und Beschäftigungseffekte der, mit den genannten Förderungen ausgelösten Investitionen. Diese Berechnungen stellen daher ein spezifischeres Analyse-Modell dar. Vor diesem Hintergrund weichen die nachfolgenden Ergebnisse von den Ergebnissen im Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 ab. So wurde für die Umweltförderung im Inland je (ausgelöstem) Investitionsvolumen in Höhe von 1 Million Euro ein Beschäftigungseffekt von 10,57 sowie ein Wertschöpfungsmultiplikator von 0,65 ermittelt. Für die Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms wird erwartet, dass ähnliche Effekte wie sie für die Umweltförderung im Inland berechnet wurden, eintreten werden, wobei für jene Maßnahmen, die bislang im Rahmen der Umweltförderung im Inland gefördert wurden, die Einbeziehung im neuen Programm parallel eine Reduktion der Effekte in der Umweltförderung im Inland bewirken (auf http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html wird verwiesen).

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Mit den Förderungen ist grundsätzlich mit einer Verstärkung der Kapitalnachfrage verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Förderungen im Rahmen des neuen Energieeffizienzförderungsprogramms kommen nahezu vollständig den privaten Haushalten (Betriebe sowie privater Wohnbau) zugute, daher profitieren ausschließlich diese Haushalte unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht quantifiziert vorliegen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2013

2014

2015

2016

2017

unselbständig Beschäftigte

0

3.089

3.682

5.587

6.251

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

440

527

789

880

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

1.996

2.350

3.567

3.952

                davon 50 und mehr Jahre

0

653

807

1.234

1.423

selbständig Beschäftigte

0

360

415

655

717

Gesamt

0

3.449

4.097

6.242

6.968

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Diesbezüglich liegen keine näheren Informationen vor.

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Einhaltung hoher Umweltstandards, aber auch hocheffizienter, oftmals innovativer Technologien sowie wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort aus.

 

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß den Ergebnissen des Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 wirken sich die Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen wie sie bisher im Rahmen der Umweltförderung im Inland gefördert wurden sehr positiv auf die öffentliche Haushalte aus. Demnach übersteigen die fiskalischen Effekte, d.h. die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, das ausgeschüttete Förderungsvolumen um ein Vielfaches. Auf die genauen Ausführungen im angegebenen Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

Ähnliche grundsätzliche Ergebnisse werden auch für die Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms, die aus den Ausgleichsbeiträgen den EnEffG bedeckt werden, erwartet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund einer zu erwartenden reduzierten Fördereffizienz diese Effekte geringer ausfallen werden.

 

Umweltpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Im Rahmen der Umweltförderung im Inland wurden in der Vergangenheit bis zu ca. 1/3 des gesamten Zusagerahmens für Energieeffizienzprojekte aufgewendet. Im Jahr 2011 wurden 964 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 222,4 Millionen Euro mit ca. 27,1 Millionen Euro gefördert. Die damit erzielte CO2-Emissionsreduktion belief sich auf ca. 1,2 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die Nutzungsdauer der geförderten Maßnahmen, bzw. einem jährlichen Einspareffekt von 100.227 Tonnen CO2 per anno. Soweit diese Maßnahmen auch in das Energieeffizienzförderungsprogramm verschoben werden, wird mit ähnlichen Effekten gerechnet.

Mit den Maßnahmen, die aus den Mitteln der Einnahmen der Ausgleichsbeträge gefördert werden sollen, sollen die trotz Vorgaben des EnEffG unterbliebenen Energieeinsparungen kompensiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie geht davon aus, dass bei dem gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsbetrag in Höhe von 12,2 Cent/kWh/a 15% der Einsparungsverpflichtungen nicht erbracht werden und dementsprechend über den neuen Fördermechanismus Einsparziele von 0,87 PJ/a in den Jahren 2014 und 2015 bzw. von 1,2 PJ/a im Jahr 2016 zu erbringen sein werden. Auf Basis der Daten in der Umweltförderung im Inland ergibt dies eine jährliche CO2-Einsparung in Höhe von 97.000 Tonnen per anno (2014 und 2015) bzw. ca. 137.300 Tonnen ab 2016.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme (ehemalige UFI-Programme)

88.900

Abnahme (Ausgleichbeiträge)

97.000

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Mit seiner Vielfalt und Dimension zielen die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven) auf eine Umstellung auf ein nachhaltiges, ressourcenschonendes Wirtschaftssystem ab, das dem gesamten Ökosystem zu Gute kommt.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Die Fortführung der Programme zur Steigerung der Energieeffizienz, die bisher in der Umweltförderung im Inland abgewickelt wurden, sollen - vorbehaltlich allfälliger Änderungen auf Richtlinien- bzw. Programmebene - unveränderte Ergebnisse bringen. Die bisherigen Ergebnisse für den Zeitraum 2009 bis 2012 ergaben je Fördervolumen von 1 Million Euro einen Energieeinspareffekt von durchschnittlich ca. 0,048 PJ/a. Für diesen Teilbereich können bei vergleichbaren Rahmenbedingungen ähnliche Ergebnisse erwartet werden.

Im Unterschied dazu sind die Förderungen, die mit den Ausgleichszahlungen bedeckt werden, zusätzliche Mittel. Für diesen Bereich ergibt sich aus dem EnEffG, dass die nicht umgesetzten Energieeinsparmaßnahmen durch die korrespondierenden Förderungen zu kompensieren sind, um den vom EnEffg angestrebten Zielwert von 70 PJ/a zu erreichen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie geht davon aus, dass bei einem Ausgleichbetrag von 12,2 Cent/kWh/a rd. 15% der Einsparverpflichtungen nicht umgesetzt werden. Das entspricht Einsparvolumina von ca. 0,87 PJ/a (2014 und 2015) bzw. 1,22 PJ/a (ab 2016).

Mit den Förderprogrammen der Umweltförderung im Inland ist bereits ein Großteil des verfügbaren Maßnahmenspektrums für Energiesparprojekte abgedeckt. Ausgehend von der (aus den Erfahrungen in der Förderung abgeleiteten) Annahme, dass mit diesem Förderangebot die rentabelsten Projekte prioritär umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass der Großteil der über die Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen angereizten Projekte höhere spezifische Förderungskosten erfordern werden (müssen).

Eine erste Analyse der Daten der Umweltförderung im Inland (2009 bis 2012) zeigt, dass ca. 20% der Projekte spezifische Förderungskosten von mehr als 15,7 Cent/kWh/a aufweisen (im Vergleich dazu die bisherigen spezifischen Förderungskosten der im Rahmen der Umweltförderung im Inland geförderten Energieeffizienzmaßnahmen: 7,4 Cent/kWh/a). Daraus folgt, dass für das zusätzliche Förderangebot von entsprechend höheren spezifischen Förderungskosten auszugehen ist. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass 40% der aus den Ausgleichszahlungen der Energielieferanten aufgebrachten Mittel in den Haushalten wirksam sein müssen, wird für diesen Bereich von spezifischen Förderungskosten von ca. 18,8 Cent/kWh/a auszugehen sein, wobei der tatsächliche Wert höher sein wird, da die Daten der Umweltförderung im Inland für die Klasse der teuersten 20% der Projekte durchschnittliche spezifische Förderungskosten von 0,259 Euro /(kWh/a) zeigen. Daraus ergibt sich hochgerechnet, das auf Basis spezifischer Förderungskosten von 18,8 Cent/kWh/a mit dem zusätzlichen Förderangebot ca. 0,38 PJ/a bzw. ab 2016 ca. 0,55 PJ/a erzielbar wären. Je nach tatsächlichen Einnahmen ergibt dies rechnerisch, dass je 1 Millionen Euro Förderungsvolumen eine Energieeinsparung von zwischen ca. 0,011 PJ/a bzw. ca. 0,014 PJ/a voraussichtlich erzielbar sein wird.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

alle Energieträger (Fortsetzung UFI)

1.300

alle Energieträger (Ausgleichsbeiträge)

382

in den Jahren 2014 und 2015

 

Auswirkungen auf den Anfall von Abfällen

 

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Werkleistungen - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2014

Abwicklungskosten

Bund

1

1.130.175

1.130.175

2015

Abwicklungskosten

Bund

1

1.836.675

1.836.675

2016

Abwicklungskosten UFI + SO

Bund

1

2.296.575

2.296.575

2017

Abwicklungskosten

Bund

1

2.687.850

2.687.850

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2014

Förderungen (inkl. Aufträge)

Bund

1

17.561.525

17.561.525

2015

Förderungen (inkl. Aufträge)

Bund

1

33.817.725

33.817.725

2016

Förderungen (inkl. Aufträge)

Bund

1

46.657.625

46.657.625

2017

Förderungen (inkl. Aufträge)

Bund

1

54.684.850

54.684.850

 

Erläuterung:

2014: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2015: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2016: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2017: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

43.01.02

0

7.444

14.194

20.372

24.666

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

43.01.02

0

121.385

118.000

118.000

118.000

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

40.02.01

0

11.247

21.460

28.582

32.707

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

40.02.01

0

11.247

21.460

28.582

32.707

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung bzgl. der vom Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie zu verantwortenden Förderungen im DB 40.02.01 gegeben. Bzgl. der Auszahlungen im Rahmen des DB 40.02.01 wurden mangels nähere Angaben davon ausgegangen, dass (insbes. im Hinblick auf die Einnahmen aus dem Energiepaket) die gesamten Zahlungsverpflichtungen innerhalb dieses DB bedeckt sind (auf die WFA-Angaben zum Energiepaket wird verwiesen).