2258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2242/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. März 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache. In erster Linie handelt es sich um Patienten, die an ALS (amyotrophe Lateralsklerorse), hohen Querschnittslähmungen, sowie Lähmungen aller Art leiden, aber vor allem auch viele behinderte Kinder. Diese Personengruppe benötigt Hilfsmittel, um mit ihrer Umwelt kommunizieren zu können. Der Erwerb derartiger Hilfsmittel ist für die Betroffenen mit hohen Kosten verbunden.

Die österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten die Ansicht, dass diese Hilfsmittel ausschließlich der ‚sozialen‘ Rehabilitation dienen, diese Einschätzung ist unrichtig und widerspricht klar dem von Österreich ratifizierten UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2008. Dieses weist darauf hin, dass Kommunikation auch ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate umfasst.

Die Auffassung der Sozialversicherungsträger widerspricht aber auch dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der die Chancen für eine umfassende Partizipation nur unter der Voraussetzung sieht, dass Menschen mit Behinderungen barrierefrei Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben, ohne technische Hilfsmittel ist das allerdings nicht gewährleistet.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 09

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau