2260 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1381/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Dezember 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Kommission hat am 19.10.2010 Vorschläge für eine Regulierung von Klonfleisch vorgelegt, die auch ein vorläufiges Verbot für Fleisch von geklonten Tieren für fünf Jahre beinhalten. Der Vorschlag der Kommission, für einen Zeitraum von fünf Jahren Lebensmittel aus geklonten Tieren vorläufig zu verbieten, ist richtig. Die Kommission hat es aber versäumt, Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen. Gerade die Nachkommen sind es aber, die Milch und Fleisch für den Verzehr liefern, da die nach bestimmten Zuchtzielen hergestellten Klone dafür zu kostenaufwändig sind.

Das heißt, dass auch nach Annahme des Vorschlags der Kommission das Klonen weiter stattfinden wird. Das bedeutet weiterhin Leid und Schäden für die betroffenen Tiere. Obwohl die langfristigen Gesundheitsrisiken für den Menschen noch nicht korrekt bewertet wurden, werden Lebensmittel aus den Nachkommen von Klonen ihren Weg auf unsere Teller finden. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nach den Absichten der Kommission das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden. Aus diesen Gründen besteht die dringende Notwendigkeit, den Import und Handel mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren zu verbieten.

Studien haben ergeben, dass bei geklonten Tieren und deren Leihmüttern etliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zu beobachten sind. Hinzu kommt, dass Hochleistungen in der Tierproduktion mit abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer Krankheitsanfälligkeit verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass Klonen diese Entwicklung vorantreibt. Es ist davon auszugehen, dass bereits genetisches Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung und Tierhaltung gelangt ist. Ferner besteht ein hohes Risiko, dass dieses Material sich in den jeweiligen Tierbeständen weiter verbreitet – ohne dass Behörden oder Züchter wissen, wo und in welchem Umfang.

Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen werden die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Dies kann einen weiteren Rückgang der Biologischen Vielfalt innerhalb der jeweiligen Tierbestände nach sich ziehen.

Angesichts der vielfältigen Faktoren, die die Ergebnisse des Klonens beeinflussen sowie der Bandbreite an beobachteten Veränderungen, können Gesundheitsrisiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Meinungsumfragen zeigen die eindeutige Ablehnung der KonsumentInnen gegenüber Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren hergestellt werden.

Das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung muss auch als Türöffner für die Einführung weiterer biotechnologischer Methoden in der Tierzüchtung gesehen werden. In Zukunft werden die Methoden des Klonens, der Zellkulturen und der Gentechnik kombiniert werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 13. Oktober 2011 und am 9. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Franz Eßl, Dietmar Keck, Mag. Christiane Brunner, Karl Donabauer, Bernhard Vock, Ing. Hermann Schultes, Wilhelm Haberzettl und Anna Höllerer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 09

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau