2267 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2238/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Erwin Kaipel, Gabriele Tamandl, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten

Die Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Erwin Kaipel, Gabriele Tamandl, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Pensionisten, die eine Pension aus der Bundesrepublik Deutschland beziehen, haben – nach einer Gesetzesänderung in Deutschland – eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für ihre deutschen Pensionseinkünfte zurückreichend bis zum Jahr 2005 erhalten.

Schon bisher war nach geltendem Doppelbesteuerungsabkommen der, die Renten auszahlende Staat, für die Besteuerung verantwortlich. In Deutschland erfolgt die Besteuerung der Renteneinkünfte mittels Veranlagung, doch wird diese auf Grund der maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 schlagend. Ab 2005 wird daher von in Österreich ansässigen Pensionsempfängern die Abgabe von Steuererklärungen eingefordert.

Zentral ist das Finanzamt Neubrandenburg für alle diese Fälle zuständig. In Österreich sind davon schätzungsweise 150.000 Personen betroffen, die ihre Steuererklärung nach Neubrandenburg schicken müssen. Viele Betroffene sind mit dem deutschen Steuerrecht nicht vertraut und können so die ihnen möglicherweise zustehenden Freibeträge nicht geltend machen bzw. sind gezwungen einen deutschen Steuerberater zu beauftragen für sie beim Finanzamt aktiv zu werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef Bucher die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Ing. Erwin Kaipel, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Ruperta Lichtenecker, Gabriele Tamandl und August Wöginger sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2238/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Erwin Kaipel, Gabriele Tamandl, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 04 16

                                   Josef Bucher                                                        Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann