2272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (2265 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 1 B-VG

Am 25. Juni 2012 stellte Zypern formell einen Antrag auf Stabilitätshilfe, da einerseits der Bankensektor unmittelbar durch die Restrukturierung Griechischer Staatsanleihen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und andererseits die zyprische Wirtschaftsleistung durch die anhaltende Rezession sowie unterbliebene Strukturreformen stark beeinträchtigt ist. Große Herausforderungen gibt es demnach sowohl im Finanzsektor, als auch in strukturpolitischer Hinsicht. In der Eurogruppe am 12. April 2013 wurden die Eckpunkte für ein makroökonomisches, durch Finanzhilfe in Form von Darlehen finanziertes Anpassungsprogramm, gebilligt.

 

Die Stabilitätshilfe für die Republik Zypern ist zur Vermeidung noch größerer Schäden unabdingbar und im Interesse Österreichs. Die erheblichen negativen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Mitgliedstaaten ergeben sich durch die enge Verbundenheit der Volkswirtschaften der Eurozone und durch die nicht unerhebliche Relevanz auch im gesamteuropäischen Kontext. Ein Kollaps Zyperns könnte zu erneuter Instabilität der Eurozone und der Notwendigkeit zusätzlicher Anpassungsprogramme führen, sowie zu weiteren Wachstumseinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen.

 

Im Zuge des Programmes werden Maßnahmen von etwa 23 Mrd. Euro, das sind etwa 130 vH des zyprischen Bruttoinlandsprodukts, umgesetzt. Zypern selbst wird mit den im Vergleich zu früheren Programmen anderer Länder höchsten Eigenleistungen zur Lastenteilung mit der internationalen Gemeinschaft beitragen und von diesen 23 Mrd. Euro etwa 13 Mrd. Euro selbst aufbringen. Dies erfolgt durch die Restrukturierung des Bankensektors, die Einführung neuer Steuern, Goldverkäufe, Privatisierungen und die Abänderung der Kreditkonditionen des ausständigen Kredits von Russland. Das Volumen der Stabilitätshilfe beträgt bis zu 10 Mrd. Euro in der Programmperiode 2013-2016, wobei der Europäische Stabilitätsmechanismus 9 Mrd. Euro und der Internationale Währungsfonds bis zu 1 Mrd. Euro bereit stellen sollen.

Der Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten August Wöginger die Abgeordneten Josef Bucher, Elmar Podgorschek, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler, Dr.Christoph Matznetter, Kai Jan Krainer und Alois Gradauer sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, B) beschlossen, den gegenständlichen Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 1 B­VG anzunehmen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 1 GOG-NR erteilen.

Wien, 2013 04 16

                               August Wöginger                                                              Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau