Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 1 B-VG

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Gemäß Art. 50b Z 1 B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 1 GOG-NR wird die österreichische Vertreterin oder der österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus ermächtigt, einem Vorschlag für einen Beschluss, der Republik Zypern grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren, zuzustimmen.