2276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Artikel 19 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung enthält die Regelungen für den Arbeitskreis für Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Aufgabe des Arbeitskreises ist es, Empfehlungen über gemeinsame Ziele und Grundsätze für die BMS abzugeben, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Leistungen und Maßnahmen zur BMS zu erstatten, zumindest jedes zweite Jahr einen gemeinsamen Bericht über die Situation der bundesweiten BMS zu erstellen und sonstige Empfehlungen auszuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen, die von bundesweiter Bedeutung sind oder die eine gemeinsame Vorgangsweise erforderlich erscheinen lassen. Der Arbeitskreis wird zumindest einmal jährlich einberufen.

Absatz 3 der Bestimmung enthält eine Aufzählung der Mitglieder des Arbeitskreises. Die Entsendung je eines Vertreters der im Parlament vertretenen Parteien wie z.B. beim Bundesbehindertenbeirat ist hier nicht vorgesehen, obwohl die Aufgabenstellung dies sinnvoll erscheinen lässt.

Eine Erweiterung des Mitgliederkreises um Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien ist daher notwendig.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Josef Muchitsch, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Werner Neubauer und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Renate Csörgits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 17

                                  Johann Hechtl                                                                  Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau