2277 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2158/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Dezember 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Deutschland wurde aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes die Rentenbesteuerung mit 01.01.2005 auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Davon sind auch an die 150.000 Personen betroffen, die in Österreich den Wohnsitz haben und eine Sozialversicherungsrente aus Deutschland beziehen.

Deutschland stellt mit Stichtag 01.01.2005 pauschal 50 % der Rentenbezüge steuerfrei, weil es in der aktiven Erwerbsphase nicht möglich war, alle Rentenvorsorgeleistungen von der Steuer abzusetzen.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Österreich wird Deutschland für die Sozialversicherungsrenten das Besteuerungsrecht zugewiesen. Österreich stellt diese Einkünfte zwar steuerfrei, jedoch wird die deutsche Sozialversicherungsrente bei der Berechnung des Steuersatzes (Progression) miteinbezogen und dieser höhere Steuersatz wird dann auf das österreichische Einkommen zur Berechnung der Steuer angewendet.

Österreich sieht innerstaatlich vor, dass zur Vermeidung des Übels der internationalen Doppelbesteuerung das Bundesministerium für Finanzen bei Abgabepflichtigen, die der Besteuerung zweier Staaten unterliegen, soweit es zum Ausgleich der inländischen und ausländischen Besteuerung erforderlich ist, anordnen kann, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabenpflicht auszuscheiden.

Österreich soll bei der Bemessung des Steuersatzes den von Deutschland steuerfrei gestellten Teil der Altersrente ebenfalls anerkennen und nicht in die Berechnung einbeziehen. Damit könnte eine wesentliche finanzielle Entlastung für tausende Bezieher einer Zusatzrente aus Deutschland erreicht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Renate Csörgits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 17

                               August Wöginger                                                               Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau