2278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1316/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im jüngst dem Nationalrat vorgelegten fünften Familienbericht wird u. a die Frage nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vordergrund gerückt, wobei es nicht nur die Unterstützungsmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege älterer Menschen angesprochen wird, die nach wie vor zum größten Teil im familiären Kontext geleistet wird. Der Familienbericht stellt fest, dass die Mehrzahl der pflegenden Personen zu Beginn des Pflegeprozesses nicht abschätzen kann, welche Folgen durch die Übernahme dieser Verantwortung auf sie und ihre Familie zukommen. Die Pflege älterer Familienmitglieder wird zum überwiegenden Teil von weiblichen Familienmitgliedern übernommen. D.h. Frauen, besonders Mütter, sind im strengsten Fall schweren Doppelbelastungen ausgesetzt, wenn sie etwa zur gleichen Zeit die Betreuung von Kleinkindern und die Pflege von älteren Angehörigen zu bewältigen haben. Abgesehen von der entstehenden enormen physischen und psychischen Belastung, nehmen die Kinderbetreuung und die Pflege älterer Familienmitglieder Zeit in Anspruch, die nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben als Einstufungsanrechnung fehlen und damit Benachteiligungen hinsichtlich Gehaltseinstufung und beruflichem Fortkommen mit sich bringen.

Laut dem Familienbericht blieb die Aufteilung der unbezahlten Arbeiten im Haushalt und bei der Kinderbetreuung trotz des Anstiegs der Frauenerwerbsquote relativ unverändert und damit einseitig zu Lasten der Frauen und Mütter. In Haushalten, in denen Männer eine Kinderbetreuungsaufgabe allein übernehmen, wünschen sich Frauen aber häufiger ein zweites Kind. Im Entscheidungsprozess für oder gegen ein Kind werden laut Familienbericht ökonomische Faktoren von etwa einem Drittel der Befragten als bedeutend angesehen. Auch hängt diese Entscheidung für jede zweite Frau stark von der eigenen beruflichen Situation und vom Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ab.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 9. November 2010 und am 17. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dietmar Keck, Mag. Christine Lapp, Mag. Birgit Schatz, Ridi Maria Steibl, Karl Öllinger, Oswald Klikovits, Gerhard Huber, August Wöginger, Adelheid Irina Fürntrath­Moretti, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Renate Csörgits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 17

                                   Dietmar Keck                                                                   Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau