2279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2122/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus - Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Obwohl Arbeits- und Sozialversicherungsrechte in Österreich verhältnismäßig gut ausgebaut sind, gibt es leider in der Um- und Durchsetzung viele Schwachstellen. Die Durchsetzung von Arbeitsrecht ist besonders in jenen Branchen lückenhaft, wo auch die Organisation der ArbeitnehmerInnen-Interessen schwach ausgeprägt ist.

Eine dieser berühmt berüchtigten Branchen ist das Beherbergungs- und Gaststättenwesen, also Arbeitsplätze im Tourismus. Dort sind Verstöße gegen das Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich der Arbeitszeiten, aber auch in der Unterentlohnung an der Tagesordnung. Dies ist seit Jahren bekannt. In den Berichten der Arbeitsinspektion ist die Branche regelmäßig Spitzenreiterin, insbesondere was die Verletzung des Arbeitszeit- und des Jugendschutzgesetzes angeht. Als Konsequenz gibt es seit 2011 den Schwerpunkt ‚Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe‘ im Rahmen dessen bei Kontrollen in 70% (!) aller besuchten Betriebe, Übertretungen festgestellt wurden.

Gründe für die mangelnde Durchsetzung des Arbeitsrechts sind vielfältig, ein wesentlicher liegt sicher in zahlreichen Schwachstellen der Kontrollstrukturen. Neben den relativ niedrigen Strafen und der personellen Unterbesetzung der Kontrollorgane, herrscht eine Zersplitterung des Zuständigkeitsbereiches. Die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten ist auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichtigungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei meist alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft. Chronische Unterbesetzung von PrüferInnen in allen Kontrollbehörden führt letztlich auch zu einer Praxis, die Kontrollen in einem Betrieb nur rund alle 10 Jahre ermöglicht.

Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte im Tourismus, dem Beherbergungs- und Gaststättenwesen zu erreichen, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und Zuständigkeiten dringend überprüft, in Folge weiter entwickelt und personell aufgestockt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten August Wöginger, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Werner Neubauer und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Renate Csörgits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G,B, dagegen: S,V,F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 17

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau