2282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (2164 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998, das Studienförderungsgesetz 1992, das Fachhochschul-Studiengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung)

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Anpassung von Materiengesetzen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. An die Stelle bisheriger administrativer Instanzenzüge – wie beispielsweise an den Bundesminister oder die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung – soll dem neuen System entsprechend die Beschwerdemöglichkeit an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht – in der Regel an das Bundesverwaltungsgericht – treten.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Elmar Mayer die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Karin Hakl, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Rainer Widmann, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: G, dagegen: S, V, F, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2164 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 04 18

                             Mag. Andrea Kuntzl                                                         Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann