2285 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2198 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein fünfstufiges Verfahren zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen eingeführt werden. Damit soll ein einheitlich strukturiertes Vorgehen von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt bei Schulpflichtverletzungen gesichert werden, um in jedem Einzelfall die Ursachen für das Fernbleiben vom Unterricht zu erkennen und darauf abgestimmt und koordiniert die richtigen Schritte zu setzen.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht nur zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls bestraft, wenn ihre schulpflichtigen Kinder dem Unterricht fernbleiben, sondern es wird seitens der Schule im Zusammenwirken mit Beratungseinrichtungen und der Jugendwohlfahrt den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten vor allem Unterstützung angeboten. Dazu dienen einerseits Vereinbarungen und andererseits konkrete Hilfestellungen.

Wenn durch die von der Schule und der Schulbehörde gesetzten Maßnahmen kein Erfolg erzielt wird und der Verdacht der Kindeswohlgefährdung vorliegt, erfolgt durch den zuständigen Beamten des Qualitätsmanagements eine Meldung an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Falls durch diese Interventionen seitens der Schule und der daraus abgeleiteten Unterstützungsmaßnahmen kein Erfolg erzielt wird, hat der Schulleiter dies bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, die eine Geldstrafe in der Höhe bis zu € 440 zu verhängen hat.

Auch bei Verhängung einer Geldstrafe steht das Wohl des Schülers weiterhin im Vordergrund und der Schüler ist von Schule und Jugendwohlfahrt entsprechend weiter zu begleiten und zu unterstützen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordneten Franz Riepl, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Christine Marek und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2198 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 04 18

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                  Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann