2288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2188 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Anpassung des Bundesgesetzes über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) an die Verwaltungs­gerichts­barkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, (Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit) vorgenommen werden.

Der administrative Instanzenzug wird grundsätzlich abgeschafft. Gegen Entscheidungen einer Ver­waltungs­behörde wird demnach nur mehr das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich sein.

Im Bereich der Pädagogischen Hochschulen wird derzeit eine Reihe von Entscheidungen getroffen, etwa im Bereich der Zulassung. Gegen diese Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Berufung an die Studienkommission möglich, sofern diese nicht bereits in erster Instanz entschieden hat. Diese Berufungsinstanz an der Pädagogischen Hochschule wird abgeschafft. Stattdessen besteht die Möglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, diese ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 132 B-VG idF BGBl. I Nr. 51/2012).

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz die Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Ursula Haubner und Dr. Harald Walser sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F; dagegen: G, B ) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2188 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 04 18

                                     Anna Franz                                                              Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann