2289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1915/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung von Lehrplänen öffentlicher Schulen

Die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. April 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Lehrplänen öffentlicher Schulen finden sich an zahlreichen Stellen missverständliche Begrifflich­keiten. So etwa im Zusammenhang mit der Stellung von Schülern mit Zuwanderungshintergrund im Unterricht. Dass die in den vergangenen Jahrzehnten betriebene Zuwanderungspolitik für das Schulwesen gewisse Herausforderungen mit sich gebracht hat und weiter mit sich bringen wird, ist offensichtlich. Allerdings muss klar sein, dass die gewachsene österreichische Kultur mit ihrem geistigen Überbau aus Christentum und Aufklärung, der deutschen Sprache und den regionalen Traditionen der Bundesländer und deren Landschaften die Leitkultur ist, an die sich Zuwanderer anzupassen haben und die sich organisch weiterentwickeln soll – unter Beteiligung aller im Lande lebenden Menschen. Für jegliche Form von Parallelkulturen und offensiv ausgelebte fremdländische Lebensweisen hingegen kann in einem geordneten Staatswesen, das über die Rechtsordnung hinaus den Zusammenhalt seiner Bevölkerung und damit sozio-kulturelle Befriedung anstrebt, kein Platz sein.

Eine andere Problematik ergibt sich aus der Geschlechterthematik: Die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau ist seit Jahrzehnten vollzogen und ihrerseits nicht in Frage zu stellen. Allerdings kann das Unterrichtsprinzip der Gleichstellung von Mann und Frau nicht dazu missbraucht werden, um unter seinem Deckmantel linke Ideologie zu forcieren, wie es das sogenannte ‚Gender Mainstreaming‘ zweifellos ist.

Neben dem ideologischen Missbrauch der Schule bringt das Gender Mainstreaming zudem auch einen massiven Schaden für die deutsche Sprache mit. Diese stellt – gerade im Pflichtschulbereich – für viele Minderjährige ohnehin eine besondere ‚Herausforderung‘ dar. Die künstliche und verkomplizierende ‚Gender‘-Sprache trägt hier dazu bei, das Erlernen von korrektem Deutsch weiter zu erschweren bzw. zu konterkarieren. Zudem werden auch die Sprachschönheit und der Lesefluss durch die ‚Genderung‘ beeinträchtigt.

Hinsichtlich beider genannter Themen sind also in den Lehrplänen öffentlicher Schulen Formulierungen enthalten, die den Eindruck erwecken, man würde – was ja vollkommen abwegig wäre – multikulturelle Phantasien einerseits und linksextreme Ideologie in Form sogenannten ‚Gendermainstreamings‘ zum Gegenstand des Unterrichts und der Erziehung unserer Kinder machen wollen, ja geradezu zur Leitlinie des Schulwesens machen wollen.

So findet sich etwa im Lehrplan der neuen Mittelschule unter dem Kapitel ‚Erster Teil – Allgemeines Bildungsziel‘, Punkt 3 ‚Leitvorstellungen‘ folgende Formulierung: ‚Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen - zB unterschiedlichen Muttersprachen - gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von ‚Gender Mainstreaming‘ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.‘

Des Weiteren findet sich an mehreren Stellen – so sogar bei den Unterrichtsprinzipien! – der Begriff des ‚interkulturellen Lernens‘, mit dem offenbar suggeriert werden soll, dass  Elemente fremder Kulturen, die mit unseren oft inkompatibel sind, irgendeinen Platz im Bildungswesen hätten.

Offenbar ist es Multi-Kulti- und Gender-Ideologen von der äußersten Linken der Bildungspolitik bzw. aus externen, vom BMUKK in den Normbildungsprozess einbezogenen Personen gelungen, ihr Weltbild in die Lehrpläne einfließen zu lassen, ohne dass dies von den zur Verantwortung gegenüber unserer Republik verpflichteten verantwortlichen politischen Entscheidungsträgern entdeckt wurde. Daher ist es an der Zeit, diese Irrtümer nun konsequent zu beseitigen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. April 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Sonja Ablinger, Christine Marek, Dr. Harald Walser und Ursula Haubner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1915/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F , dagegen: S, V, G, B ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde die Abgeordnete Christine Marek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 04 18

                                Christine Marek                                                         Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann