Novelle des Klimaschutzgesetzes
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
||
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
Vorblatt
Ziele
- Einhaltung der Klimaschutzziele der Republik Österreich (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Festlegung sektoraler Höchstmengen von Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020
Wesentliche Auswirkungen
Die Novelle des KSG (Festlegung sektoraler Emissionshöchstmengen für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020) hat selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Österreich bzw. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Vielmehr bilden die Höchstmengen "Trigger" für weitergehende Prozesse, die derartige Auswirkungen haben können bzw. haben sollen (und für die jeweils gesonderte WFAs zu erstellen wären).
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen bilden eine innerstaatliche Konkretisierung der Vorgaben aus der Entscheidung Nr. 406/2009/EG über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Novelle des Klimaschutzgesetzes
Problemanalyse
Problemdefinition
Der Klimawandel ist eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die Zunahme der globalen durchschnittlichen Temperaturen der Atmosphäre und der Meere führt bereits heute zu einem messbaren Abschmelzen von Gletschern, einem Anstieg der Meeresspiegel sowie dem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignissen (Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen, u.ä.). Diese Folgen sind unmittelbar mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Die Hauptursache für die in den letzten 100 Jahren verzeichnete Erwärmung sind vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen. Um den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, sind daher jedenfalls Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erforderlich.
Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 136, hat Österreich seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) um 16% gegenüber den Werten des Jahres 2005 zu senken. Um dies erfüllen zu können, bedarf es der koordinierten Erarbeitung und Umsetzung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Länder sowie der Festlegung von sektoralen Höchstmengen von Treibhausgasemissionen.
Mit der vorgeschlagenen Novelle der Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) soll das Gesetz an die Klimaschutzverpflichtungen der Republik Österreich außerhalb des EU-Emissionshandels im Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 angepasst werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
In einem "Nullszenario" ohne Festlegung von sektoralen Höchstmengen von Treibhausgasemissionen für Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels wäre die politische Verantwortlichkeit zur Setzung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen in einzelnen Sektoren durch Bund und Länder deutlich reduziert, es bestünde damit das Risiko, dass Österreich ohne derartige Festlegung seine Klimaschutzziele bis 2020 verfehlen würde. Mit einer entsprechenden Festlegung steigt die Wahrscheinlichkeit einer Zielerreichung hingegen, zumal derartige Höchstmengen eine "Trigger- und Kontrollfunktion" ausüben, die eine Einhaltung des Gesamtziels einer Reduktion der österreichischen Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) um 16% gegenüber den Werten des Jahres 2005 ermöglichen können.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Keine.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016
Die maßgeblichen Daten für eine interne Evaluierung sind die jährlichen Treibhausgasinventuren für die Republik Österreich.
Ziele
Ziel 1: Einhaltung der Klimaschutzziele der Republik Österreich (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Gegenwärtiges Treibhausgasemissionsniveau in Österreich außerhalb des EU-Emissionshandels. (Durchschnitt 2008 bis 2010: 51,57 Mio. t CO2-Äquivalent.) |
Treibhausgasemissionsniveau in Österreich außerhalb des EU-Emissionshandels auf oder unter dem EU-Zielpfad bis 2020. (Zielwert 2020: 47,87 Mio. t CO2-Äquivalent.) |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Festlegung sektoraler Höchstmengen von Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020
Beschreibung der Maßnahme:
Es werden sektorale Höchstmengen von Treibhausgasemissionen - in den Sektoren Abfallwirtschaft, Energie und Industrie (Nicht-Emissionshandel), Fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr - für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 festgesetzt. Diese Festsetzung hat - ähnlich wie eine "Schuldenbremse" oder ein "Spekulationsverbot" reinen Innennormcharakter, d.h. sie bindet die Verwaltung. Eine weitergehende "Umsetzung" der Höchstmengen ist im KSG selbst nicht vorgesehen; die Höchstmengen sollen als "Trigger" bzw. Indikator für das Ausmaß der in den jeweiligen Sektoren zu setzenden Maßnahmen sein.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine sektoralen Höchstmengen von Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020. |
Sektorale Höchstmengen von Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020, welche in ihrer Gesamtheit die Einhaltung der österreichischen Klimaschutzziele bis 2020 ermöglichen. |