2305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über die Regierungsvorlage (2149 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 – BSFG 2013) und

über den Antrag 2155/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine existenzbedrohende Reduktion der Grundförderung des ÖBSV (Österreichischen Behindertensportverbandes)

Ziel der angeführten Regierungsvorlage ist die Stärkung sowohl des Leistungs- und Spitzensports als auch des Breiten- und Gesundheitssports durch die Neuregelung der Bundes-Sportförderung entsprechend den Parametern Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung.

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Krist die Abgeordneten Mario Kunasek, Dieter Brosz, MSc, Johannes Schmuckenschlager, Peter Haubner und Stefan Markowitz sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug und der Ausschussobmann Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Hermann Krist und Johannes Schmuckenschlager einen Abänderungsantrag eingebracht. Die Begründung erwähnt neben sprachlichen Klarstellungen und editorialen Bereinigungen vorrangig die Ziele:

dass mit der Änderung die Bedeutung der „Inklusion“ von Menschen mit Behinderungen betont werden solle,

dass eine verpflichtende Offenlegung von Angeboten vorgesehen sei, dass dem Gedanken des „One-Stop-Shops“ und der Verwaltungsvereinfachung für die Bundes-Sportfachverbände Rechnung getragen werde,

dass der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport von der Allgemeinen Rahmenrichtlinie des Bundes für die Gewährung von Föderungen (ARR) abweichende Bestimmungen vorsehen könne,

dass eine sachadäquate Lösung für die Berechnung von Zinsen gefunden werden könne,

dass eine praktikable Lösung der Unvereinbarkeitsbestimmungen gefunden worden sei,

dass dem Kuratorium die Möglichkeit gegeben werde, eine Übersicht über die durchgeführten Basiskontrollen zu erhalten,

dass der jeweilige Förderungsbeirat eine gesetzliche Grundlage zur Erlassung seiner Geschäftsordnung erhalte und

dass sichergestellt werde, dass die Organe mit dem vorgesehenen Wirksamkeitsdatum die Arbeit aufnehmen können.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B ) beschlossen. Der Antrag 2155/A(E) gilt als miterledigt.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Peter Haubner, Hermann Krist, Mario Kunasek, Dr. Harald Walser und Ing. Peter Westenthaler einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Erhalt des Sportart Ringen im Programm der Olympischen Spiele eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Im österreichischen und internationalen Ringsport herrscht große Aufregung, weil der traditionellen Sportart nach einer Empfehlung der Exekutive des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) der Ausschluss aus dem olympischen Programm ab 2020 droht. Zahlreiche Initiativen haben sich für den Verbleib des Ringens im olympischen Programm ausgesprochen. Im September 2013 wird das IOC während der Vollversammlung in Buenos Aires abschließend über den Verbleib bzw. Ausschluss der Traditionsportart Ringen entscheiden. Ringen war mit sechs anderen Sportarten auf der Liste der sogenannten ‚gefährdeten Sportarten‘, von denen eine auszuwählen war. Folgende weitere Sportarten waren auf der erst vor wenigen Wochen verlautbarten Liste: Badminton, Hockey, Tischtennis, Moderner Fünfkampf, Taekwondo und Kanu. Schlussendlich verlor Ringen gegen den Modernen Fünfkampf und Hockey.

Nach den Plänen des IOC soll sich Ringen wiederum mit diversen anderen Sportarten wie Karate, Klettern, Baseball, Squash u.a. um eine Aufnahme in das Olympische Programm bemühen müssen. In der Sitzung des IOC-Exekutivkomitees im Mai 2013 soll aus all diesen neuen Sportarten eine Short-List von drei Sportarten erstellt werden, die dann in weiterer Folge zur Entscheidung der IOC- Generalversammlung in Buenos Aires im September 2013 vorgelegt wird.

Es handelt sich bei dieser Entscheidung um eine des autonomen Sports, im speziellen um eine des rechtlich selbständigen Internationalen Olympischen Comites, auf die Beschlüsse von nationalen Vertretungsorganen naturgemäß keinen Einfluss haben. Als Gründe für den Ausschluss der Sportart Ringen sind in den Medien die mangelnde Fernsehtauglichkeit und die angeblich fehlende Wettbewerbsattraktivität genannt worden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten sind der Überzeugung, dass die Anerkennung von Tradition und Geschichte für die Idee von olympischen Spielen von essentieller Bedeutung ist. Ringen zählt zu den ältesten Sportarten der Welt und war eine der Disziplinen der klassischen Olympischen Spiele der Antike. Ihre Tradition lebt in den Spielen der Moderne fort und bildet einen der Grundpfeiler der Olympischen Idee. Diese Idee darf nicht rein kommerziellen Überlegungen untergeordnet werden.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 05 07

                                  Hermann Krist                                                          Ing. Peter Westenthaler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann