2312 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1797/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steigerung des nationalen Musikanteils im Radio

Die Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine im Dezember 2009 zwischen dem ORF und der Musikindustrie vereinbarte Selbstverpflichtung  sieht vor, dass die drei nationalen und neun regionalen Sender bis 2011 einen 30-prozentigen Anteil an österreichischer Musik (mit einer Spannungsbreite von 1,5%) im Programm unterbringen. Frankreich hat diese Entwicklung bereits hinter sich. Als Reaktion auf das wenig erfolgreiche Modell der Selbstverpflichtung wurde dort 1996 eine gesetzliche Quote für nationale Lieder im Radio eingeführt. Radiostationen wurden verpflichtet, mindestens 60% der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler, sowie 40% mit Produktionen französischer Interpreten auszufüllen. Diese 40% sollen zur Hälfte aus Neuheiten bestehen, also Musiker, welche noch keine zwei Veröffentlichungen mit Goldstatus (100 000 verkaufte Einheiten) vorweisen können. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Zeitraum zwischen 22:30 Uhr und 6:30 Uhr: hier dürfen die Sender spielen, was sie wollen. Die Quotenvorgabe bezieht sich nicht auf die Sendezeit der Lieder in Minuten, sondern auf die Anzahl der gespielten Interpreten. Auch wenn die Spielzeit eines Liedes nach kurzer Zeit abgebrochen wird, zählt es dennoch zur Einhaltung der Vorgaben. Mit dem Hohen Rat für audiovisuelle Medien (Conseil supèrieur de l´audiovisuel-CSA) verfügt Frankreich über eine Regulierungs- und Kontrollinstanz. Der CSA überwacht Hörfunk und Fernsehen und stellt sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen (die in so genannten „Leistungsverzeichnissen“ festgeschrieben sind) eingehalten werden. Diese französische Regelung war an ein Gesetz zur Förderung an die französische Sprache gekoppelt und wurde nicht als Förderung der heimischen Musikindustrie verstanden, denn eine solche wirtschaftliche Standortförderung widerspräche EU-Wettbewerbsrichtlinien. Auch wurde die Regelung im Jahr 2000 modifiziert und nach drei Radioformaten gestaffelt.  Während die Formate für ältere Zielgruppen einen französischsprachigen Musikanteil von 60 Prozent aufweisen müssen, haben die Jugendformate nur noch einen Anteil 35 Prozent zu erfüllen. Dies entspricht tendenziell auch den deutschen Musikanteilen bei den öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen in Deutschland.

 

Die Förderung österreichischer Musikproduktionen soll heimischen Talenten eine Chance geben, sich gegen den kostengünstigere, meist aus den USA bezogene Produktionen im Radio durchsetzen zu können, um so ihren Bekanntheitsgrad und damit den Verkauf ihrer musikalischen Werke zu steigern. Österreich soll nicht länger Schlusslicht beim Anteil heimischer Musik im Radio sein.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin im Ausschuss Elisabeth Kaufmann-Bruckberger die Abgeordneten Stefan Markowitz, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Silvia Fuhrmann und Elisabeth Hakel.

Ein Vertragungsantrag der Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V) angenommen.

 

In seiner Sitzung am 07. Mai 2013 hat der Kulturausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen. Gemäß § 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates wurde Abgeordneter Stefan Markowitz den Verhandlungen mit beratender Stimme beigezogen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Stefan Petzner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Silvia Grünberger, Stefan Markowitz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Mag. Heidemarie Unterreiner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1797/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,B, dagegen: S,V,G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 07

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                      Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau