2325 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2012) (III-384 der Beilagen)

Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft (VA) auch die Aufgabe, öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Mit diesem verfassungsrechtlichen Auftrag wird der präventive Menschenrechtsschutz auf breiter Basis in Österreich eingerichtet. Zugleich hat die VA den Auftrag erhalten, Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderung zu überprüfen. Diese Kontrolle soll helfen, jegliche Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Der dritte neue Aufgabenbereich betrifft die begleitende und beobachtende Überprüfung des Verhaltens der zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe.

Trotz der neu übernommenen Aufgaben haben sich die Bedeutung und der Stellenwert der nachprüfenden Kontrolle für die VA nicht verändert. Im Jahr 2012 sind rund 15.600 Beschwerden angefallen; im Durchschnitt langen etwa 63 Beschwerden pro Arbeitstag bei der VA ein. Über die letzten Jahre gleich geblieben ist, dass sich die meisten Beschwerden und Prüfverfahren auf den Sozialbereich beziehen. Mehr als ein Viertel aller eingeleiteten Prüfverfahren entfällt auf diesen besonders sensiblen Bereich. Signifikant ist auch der hohe Anteil der Beschwerdefälle im Bereich der Inneren Sicherheit. Im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 9.300 Prüffälle abgeschlossen, 16 % der Fälle führten zu Missstandsfeststellungen.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hannes Fazekas die Abgeordneten Anna Höllerer, Bernhard Vock, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Stefan Petzner, Oswald Klikovits, Wolfgang Großruck und Werner Herbert sowie die VolksanwältInnen Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Kostelka und Dr. Gertrude Brinek sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013) (III-384 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2013 05 14

                                 Hannes Fazekas                                                              Mag. Harald Stefan

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann