2327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1498/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen

Die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Verletzungen des Gleichbehandlungsgesetzes können nicht nur bei der Gleichbehandlungskommission, sondern auch unmittelbar bei Gericht geltend gemacht werden, wobei Gleichbehandlungskommission und Gericht unabhängig voneinander angerufen werden können.

Eine systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen liegt nicht vor, vor allem hinsichtlich der erstinstanzlichen Urteile.

Dadurch kommt es zu unnötigen Doppelgleisigkeiten der Verfahren bei Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Christine Marek, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Dr. Susanne Winter, Franz Riepl, Mag. Alev Korun, Ursula Haubner und Heidrun Silhavy sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, dagegen: F, B) beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Justizausschuss zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heidrun Silhavy gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 14

                                 Heidrun Silhavy                                                              Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau