2329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1632/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Straftatbestandes „Zwangsehe“

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 der privilegierende Straftatbestand der Ehenötigung nach § 193 aufgehoben und stattdessen die Bestimmung des § 106 Abs. 1 Z 3 um die Tathandlung der Nötigung zur Eheschließung ergänzt. Grundsätzlich wird die Intention des damaligen Gesetzgebers positiv gesehen, dennoch geht die Regelung nicht weit genug.

Die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes „Zwangsehe“ nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland ist ein notwendiger Schritt, um ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein sowie die nötige Sensibilität für diese Art von Delikten zu schaffen.

Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte und stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit den Grundwerten eines Rechtsstaates vereinbaren. Kultur, Religion und Traditionen von Migranten haben sich dem demokratisch legitimierten Recht in Österreich anzupassen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Gartelgruber die Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Alev Korun, Eva-Maria Himmelbauer, BSc und Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 14

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                  Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau