Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserungen und Vereinfachungen für Eltern von Kleinkindern durch Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
- Ermöglichung der Änderung der gewählten Variante binnen 14 Tagen ab Antragstellung
- Einschränkung des Anspruchszeitraumes auf Kalendermonate, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird
- Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Qualifikation der Variante Einkommensersatz während eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage der Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Mit der vorliegenden Novelle ist ein Mehraufwand für KBG als Bargeldleistung in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr zu erwarten. Die einmaligen Implementierungskosten belaufen sich auf rund 20.000 Euro, der laufende jährliche Verwaltungsaufwand (Personalaufwand) beträgt rund 2.000 Euro pro Jahr.
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Auszahlungen |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Nettofinanzierung |
0 |
‑70 |
‑70 |
‑70 |
‑70 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Mit den vorliegenden Verbesserungen, insbesondere durch den Wegfall der Rumpfmonate zu Beginn und am Ende des KBG-Bezuges wird auch eine weitere Erhöhung der Väterbeteiligung erwartet.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die neugeschaffenen Bestimmungen stehen in Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Union. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ABl. Nr. L 166 vom 30.04.2004 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1224/2012, ABl. Nr. L 349 vom 19.12.2012 S. Diesbezügliche Verbesserungen führen in jenen Fällen, in denen Österreich zum Export der Familienleistungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet ist, zu positiven Auswirkungen auf die betroffenen Familien und damit auf den Wirtschaftsstandort des Wohnstaates der Familien.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Einbringende Stelle: |
BMWFJ |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Derzeit kann die durch einen Fehler beim Ankreuzen beantragte Variante, auch kurz nach der Beantragung, nicht mehr geändert werden.
Eltern müssen zu Beginn und am Ende des Kinderbetreuungsgeld - Bezugszeitraumes allenfalls bestehende Rumpfmonate besonders daraufhin überprüfen, ob sie als Anspruchsmonat zählen und bei höheren Einkünften entsprechende Dispositionen treffen wie zB das Kinderbetreuungsgeld (wie auch die arbeitsrechtliche Karenz) für ganze Kalendermonate beanspruchen.
Während eines Gerichtsverfahrens aufgrund der Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes mangels Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses gebührt derzeit kein Kinderbetreuungsgeld.
Es handelt sich bei all diesen Problemfällen zwar um eine geringe Anzahl, dennoch soll dieser unbefriedigende Zustand beseitigt werden.
Alle Bezieher/innen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sowie der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld können derzeit mindestens bis zur aktuellen Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, aufgrund der jährlichen Valorisierung der ASVG- Grenze wäre dies künftig nur bis zur alten Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Eltern können einen Fehler beim Ankreuzen der Variante nicht mehr korrigieren und müssten daher eine nicht gewünschte Variante beziehen.
Gut verdienende Eltern, die nur für einen kurzen Zeitraum einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten, müssten eventuell entsprechende andere Dispositionen treffen oder im schlimmsten Fall auf das KBG verzichten, weil sie die Zuverdienstgrenze deutlich überschreiten würden.
Eltern, die gegen die Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, müssten ihren Lebensunterhalt vorfinanzieren.
Bei Nichtanpassung der Zuverdienstgrenze könnten sich jene Eltern mit unselbständigen Einkünften nicht mehr an der aktuellen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze orientieren, was zu einem erhöhten Informationswunsch und Beratungsaufwand führen würde. Die Einführung einer Valorisierungsbestimmung im Kinderbetreuungsgeldgesetz ist aufgrund der speziellen Zuverdienstberechnung, die durch die anderen drei Einkunftsarten und die Mischeinkünfte bedingt ist, nicht möglich.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017
Evaluierungsunterlagen und -methode: Das Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld wird gesetzlich angewiesen, Daten zu den Leistungsbezügen während der Gerichtsverfahren und die Anzahl der Variantenänderungen statistisch zu erheben. Dadurch ist eine Evaluierung möglich.
Die Anzahl der Fälle, in denen es zu Verbesserungen durch die Änderung der Definition des Anspruchsmonats kommt, ist nicht erhebbar und die Maßnahme daher auch nicht evaluierbar.
Ziele
Ziel 1: Verbesserungen und Vereinfachungen für Eltern von Kleinkindern durch Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Variantenänderungen sind nicht möglich (Null Fälle pro Jahr); etwa ein Elternteil pro Monat erkundigt sich trotzdem nach einer Ausnahmemöglichkeit. |
Variantenänderungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung möglich (vom neuen Angebot werden etwa 50 Fälle pro Jahr Gebrauch machen). |
Kein KBG während des Gerichtsverfahrens aufgrund einer Ablehnung des einkommensabhängigen KBG mangels Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses (Null Fälle), derzeit klagen etwa 4 Eltern pro Jahr. |
Bezug von KBG während des Gerichtsverfahrens aufgrund Ablehnung des einkommensabhängigen KBG mangels Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses möglich (vom neuen Angebot werden etwa 10 Eltern pro Jahr Gebrauch machen). |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Die Verbesserungen und Vereinfachungen tragen zu den Wirkungszielen Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie dem Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltsplichten bei (UG 25).
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Beschreibung der Maßnahme:
Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Damit ist weiterhin gewährleistet, dass unselbständige Eltern bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (jährlich valorisiert) dazuverdienen dürfen. Da die Zuverdienstgrenze auf alle vier Haupteinkunftsarten abstellt, können davon auch alle anderen Eltern profitieren, die selbständig erwerbstätig sind oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb oder Mischeinkünfte erzielen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Alle unselbständig erwerbstätigen Bezieher/innen des einkommensabhängigen KBG sowie der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld können mindestens bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. |
Alle unselbständig erwerbstätigen Bezieher/innen des einkommensabhängigen KBG sowie der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld können trotz Valorisierung der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze weiterhin mindestens bis zur aktuellen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.
Diese Maßnahme bedarf keiner gesonderten Evaluierung, da sie den Eltern nur die Möglichkeit eröffnen soll, neben dem Leistungsbezug geringfügig beschäftigt zu sein. |
Maßnahme 2: Ermöglichung der Änderung der gewählten Variante binnen 14 Tagen ab Antragstellung
Beschreibung der Maßnahme:
Die auf dem Antragsformular gewählte Kinderbetreuungsgeld - Variante kann nicht mehr geändert werden (auch nicht über den Umweg der Antragsrückziehung und Neubeantragung). In Zukunft können Eltern jedoch einen Fehler beim Ankreuzen der Variante revidieren, indem sie ihrem KV-Träger binnen 14 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangsstempels schriftlich die Änderung der Variante bekannt geben.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Variantenänderungen sind nicht möglich (Null Fälle pro Jahr). |
Variantenänderungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung möglich (ca. 50 Fälle pro Jahr). Durch Auswertung aller Antragstellungen durch das Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld kann die Anzahl der Fälle mit einer Variantenänderung erhoben werden. |
Maßnahme 3: Einschränkung des Anspruchszeitraumes auf Kalendermonate, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird
Beschreibung der Maßnahme:
Eltern, die gut verdienen und nicht ganze Kalendermonate Kinderbetreuungsgeld beziehen und Karenz in Anspruch nehmen, haben in den Rumpfmonaten Einkünfte aus den Tagen vor Bezugsbeginn und nach Bezugsende. Beziehen sie in diesen Monaten an 24 oder mehr Tagen Kinderbetreuungsgeld, so sind diese Monate Anspruchsmonate und damit bei der Zuverdienstberechnung zu berücksichtigen. Einkünfte, die steuerlich in diesen Anspruchsmonaten anfallen (also nach den steuerrechtlichen Regelungen diesen Monaten zugeordnet sind, sei es durch Zufluss etc), sind Zuverdienst. Einkünfte, die außerhalb dieser Monate steuerlich anfallen, sind kein Zuverdienst. Durch Einschränkung der Anspruchsmonate auf jene, in denen an allen Kalendertagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, werden die Rumpfmonate und die damit zusammenhängenden Probleme eliminiert.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Eltern müssen zu Beginn und zum Ende des Kinderbetreuungsgeld- Bezugszeitraumes etwaige bestehende Rumpfmonate besonders daraufhin überprüfen, ob sie als Anspruchsmonat zählen und allenfalls bei der Festlegung des Antragszeitraumes oder arbeitsrechtlich disponieren oder sogar auf das KBG verzichten, weil sie die Zuverdienstgrenze deutlich übersteigen würden. |
Eltern müssen nur noch ganze Kinderbetreuungsgeld- Bezugsmonate für die Berechnung des Zuverdienstzeitraumes heranziehen. Von dieser Regelung profitieren etwa 20 gutverdienende Eltern pro Jahr. |
Maßnahme 4: Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Qualifikation der Variante Einkommensersatz während eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage der Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses
Beschreibung der Maßnahme:
Beantragt ein Elternteil das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und erfüllt er zwar alle allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen, aber nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so besteht nur die Möglichkeit, dies durch Umstieg auf die Pauschalvariante 12+2 anzuerkennen oder Klage bei Gericht zu erheben. In letzterem Fall kann der Elternteil bei seinem Krankenversicherungsträger die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Qualifikation der Variante Einkommensersatz in der Höhe der Pauschalvariante 12+2 (33 Euro täglich) beantragen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Kein Kinderbetreuungsgeld während des Gerichtsverfahrens aufgrund einer Ablehnung des einkommensabhängigen KBG mangels Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses (Null Fälle). |
Bezug von KBG während des Gerichtsverfahrens aufgrund Ablehnung des einkommensabhängigen KBG mangels Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses möglich (10 Fälle pro Jahr). |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
davon Sozialversicherungsträger |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Auszahlungen |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
davon Bund |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Nettofinanzierung |
0 |
‑70 |
‑70 |
‑70 |
‑70 |
davon Bund |
‑20 |
‑72 |
‑72 |
‑72 |
‑72 |
davon Sozialversicherungsträger |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalaufwand |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Transferaufwand |
0 |
70 |
70 |
70 |
70 |
Aufwendungen gesamt |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Nettoergebnis |
‑20 |
‑72 |
‑72 |
‑72 |
‑72 |
Erläuterung
Es wird davon ausgegangen, dass für das Jahr 2013 einmalige Implementierungskosten in Höhe von rund 20.000 Euro anfallen, die sich durch 426 Personenstunden bei den Krankenversicherungsträgern ergeben, wobei 294 Stunden dem technischen Bereich und 132 dem fachlichen Bereich zuzuordnen sind.
Zusätzliche 2.000 Euro (rund 58 Personenstunden für den fachlichen Bereich) wird der Aufwand für den laufenden Betrieb ab dem Jahr 2014 jährlich betragen.
Gemäß § 38 KBGG hat der FLAF der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die Aufwendungen für die Implementierungs- und Verwaltungskosten zu ersetzen.
Durch die Neuregelung, dass Kalendermonate nur dann als Anspruchsmonate zählen, wenn an allen Tagen des Kalendermonats KBG bezogen wird, können etwa 20 Eltern zusätzlich einkommensabhängiges KBG für 2 Monate beziehen, sodass pro Fall (bei einem durchschnittlichen einkommensabhängigen KBG von 1.750 Euro pro Monat) 3.500 Euro und insgesamt 70.000 Euro jährlich an Mehraufwand anfallen.
Gemäß § 38 KBGG hat der FLAF der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die Aufwendungen für das Kinderbetreuungsgeld zu ersetzen.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen brutto |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
gem. BFRG/BFG |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Erträge |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Nettoergebnis |
20 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Erläuterung
Da gemäß § 38 KBGG der FLAF der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die Verwaltungsaufwendungen sowie die einmaligen Implementierungskosten zu ersetzen hat, sind diese bei der NÖGKK als Erträge darzustellen.
(Anmerkung: Beim Transferaufwand KBG- Bargeldleistung, der zwar ebenfalls zu ersetzen ist, handelt es sich um einen reinen Durchlaufposten.)
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen.
Erläuterung:
In jenen etwa 50 Fällen, in denen von dem Variantenwechsel Gebrauch gemacht wird, ist ein Formular auszufüllen.
In jenen etwa 10 Fällen, in denen das einkommensabhängige KBG eingeklagt wird, kann für die Dauer des Gerichtsverfahrens ein gesonderter Antrag auf die Auszahlung eines KBG in der Variante Einkommensersatz gestellt werden.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe der finanziellen Aufwendungen pro Mitarbeiter/in)
Jahr |
Maßnahme/Leistung |
Körpersch. |
Anzahl MA |
Aufwand MA |
Personalaufw. |
2013 |
einmaliger Personalaufwand Implementierung |
Bund |
1 |
19.900 |
19.900 |
2014 |
Personalkosten laufender Betrieb |
Bund |
1 |
2.000 |
2.000 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Erläuterung:
2013: Für die einmalige Implementierung werden 426 Personalstunden veranschlagt.
Kosten für den laufenden Betrieb fallen erst ab 2014 an.
2014 bis 2017: Für den laufenden Betrieb werden Personalkosten in Höhe von rund 2000 Euro pro Jahr veranschlagt. Dabei handelt es sich um etwa 58 Stunden für den fachlichen Bereich.
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Leistung |
Personalaufwand |
Overhead % |
Arbeitsplatzbez. betr. Sachaufw. |
2013 |
einmaliger Personalaufwand Implementierung |
19.900 |
0 |
0 |
2014 |
Personalkosten laufender Betrieb |
2.000 |
0 |
0 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
Transferaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anzahl |
Aufwand |
Ges. (ger. in €) |
2014 |
Mehraufwand KBG- Bargeldleistung |
Bund |
20 |
3.500 |
70.000 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Erläuterung:
2014 bis 2017: Durch die Neuregelung, dass Kalendermonate nur dann als Anspruchsmonate zählen, wenn an allen Tagen des Kalendermonats KBG bezogen wird, können etwa 20 Eltern zusätzlich einkommensabhängiges KBG für 2 Monate beziehen, sodass pro Fall (bei einem durchschnittlichen einkommensabhängigen KBG von 1.750 Euro pro Monat) 3.500 Euro Mehraufwand anfallen.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Ertrag |
Gesamt € |
2013 |
Ertrag aus Überweisung FLAF |
Sozialversicherungsträger |
1 |
19.900 |
19.900 |
2014 |
Ertrag aus Überweisung FLAF |
Sozialversicherungsträger |
1 |
2.000 |
2.000 |
2015 |
Ertrag aus Überweisung FLAF |
Sozialversicherungsträger |
1 |
2.000 |
2.000 |
2016 |
Ertrag aus Überweisung FLAF |
Sozialversicherungsträger |
1 |
2.000 |
2.000 |
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Erläuterung:
2013: Da gemäß § 38 KBGG der FLAF der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die einmaligen Implementierungskosten zu ersetzen hat, sind diese bei der NÖGKK als Ertrag darzustellen.
2014 bis 2017: Da gemäß § 38 KBGG der FLAF der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die laufenden Verwaltungsaufwendungen zu ersetzen hat, sind diese bei der NÖGKK als Ertrag darzustellen.
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
25.01.02 |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Die Bedeckung erfolgt |
||||||
gem. BFRG/BFG |
20 |
72 |
72 |
72 |
72 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung der geringfügigen Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung zu Lasten des erwarteten Überschusses des FLAF. Einnahmenseitig führt die Novelle zu laufenden Mindereinnahmen im allgemeinen Haushalt in der Höhe von 72.000 Euro. Der Reservefonds für Familienbeihilfen wies zum 31.12.2012 Schulden in der Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus, für die der Bund in Vorlage getreten ist. Sämtliche Überschüsse des FLAF dienen der Rückführung der Schulden des Reservefonds und fließen damit dem allgemeinen Haushalt zu.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes verringern sich die Einnahmen des Bundes entsprechend um jährlich 72.000 Euro.