2344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2264 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung einer Zusage der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) vom 27. November 2012.

Seit Mai 2010 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Griechenland im Rahmen von makroökonomischen Anpassungsprogrammen finanzielle Hilfe gewährt. Die zunächst vergebenen bilateralen Darlehen wurden im Februar/März 2012 durch Darlehen der European Financial Stability Facility abgelöst. Die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen für die Beteiligung Österreichs an diesen Maßnahmen bilden §§ 1, 2 und 2a des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes.

Die Gewährung der Hilfe bzw. die Freigabe der Auszahlungen ist an die Erfüllung wirtschaftspolitischer Auflagen und quantitativer Leistungskriterien seitens Griechenlands geknüpft, die durch Prüfmissionen und Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission, der EZB und des Internationalen Währungsfonds regelmäßig geprüft wird. Die vereinbarten Reformschritte sind nicht nur in einem mit der Europäischen Kommission ausverhandelten „Memorandum of Understanding“, sondern auch in entsprechenden Beschlüssen des Rates der Europäischen Union festgeschrieben. Der „Beschluss des Rates 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen“ stellt sicher, dass die getroffenen Maßnahmen im Einklang mit EU-Recht stehen und insbesondere die bestehenden Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsdisziplin geachtet werden.

Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu März 2012 verschlechterten Wachstumsaussichten und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit Griechenlands hat die Euro-Gruppe am 27. November 2012 ein Maßnahmenbündel beschlossen, das das Erreichen einer Schuldenquote bis 2020 von 124% und bis 2022 von unter 110% bezweckt. Voraussetzung für die Entscheidung war auf griechischer Seite die Erbringung von Vorleistungen und eine Aktualisierung der wirtschaftspolitischen Auflagen, die sich am 4. Dezember 2012 in einer Änderung des Beschlusses des Rates 2011/734/EU niederschlug (2013/6/EU). Als Vorleistungen wurden die Annahme des Haushalts für 2013 und der mittelfristigen Haushaltsstrategie bis 2016, die Vorlage eines aktualisierten Privatisierungsplans, organisatorische Verbesserungen in der Steuerverwaltung und zahlreiche andere Maßnahmen, deren Umsetzung sich durch die politische Krise verzögert hatte, eingefordert. Erst im Anschluss erfolgte durch die Euro-Gruppe die Freigabe der zweiten Auszahlung des zweiten Anpassungsprogramms am 13. Dezember 2012. Die Aktualisierung der wirtschaftspolitischen Auflagen sieht konkrete Maßnahmen jeweils bis Ende Dezember 2012, Ende März 2013 und Ende Juni 2013 vor.

Es wurde Einigung erzielt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 einen Betrag weiterzuleiten, der den Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen, Griechenland zuordenbaren Wertpapieren entspricht. Die Einführung des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme, „SMP“) wurde vom EZB-Rat am 9. Mai 2010 als Reaktion auf die außergewöhnliche Situation auf den Finanzmärkten (starke Spannungen in einigen Marktsegmenten, die den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und damit auch die effektive Durchführung einer auf mittelfristige Preisstabilität ausgerichteten Geldpolitik beeinträchtigen) beschlossen. Im Rahmen dieses Programms konnten die Nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets gemäß ihren prozentualen Anteilen im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB und die EZB direkt mit den Geschäftspartnern endgültige Interventionen an den Märkten für öffentliche und private Schuldverschreibungen im Euro-Währungsgebiet durchführen.

Das Programm war Bestandteil der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems und fand vorübergehend Anwendung. Ziel des Programms war es, die Störungen an den Wertpapiermärkten zu beheben und einen angemessenen geldpolitischen Transmissionsmechanismus wiederherzustellen. Mit der Entscheidung des EZB-Rats vom 6. September 2012 für ein neues Anleihenprogramm (Outright Monetary Transactions, OMT) wurde gleichzeitig die Beendigung des SMP bekanntgegeben und klargestellt, dass die im Rahmen des SMP angekauften Schuldtitel bis zur Fälligkeit gehalten werden.

Seit Mai 2010 haben die NZBen/EZB Griechenland zuordenbare Schuldverschreibungen angekauft. Diese werden bis zur Fälligkeit gehalten, wodurch sich laufende Zinseinnahmen und – bei Fälligkeit – Aufwertungsgewinne durch die Differenz zwischen Ankaufpreis und Nennwert ergeben.

Die Zusage der Finanzminister, den geschätzten Erträgen aus griechischen Staatsanleihen im SMP-Portfolio entsprechende Zuschüsse an Griechenland zu übertragen folgt der Logik, dass die Erträge auf der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung Griechenlands basieren und daher auch Griechenland zugutekommen sollen.

Bereits am 21. Februar 2012 nahm die Euro-Gruppe zur Kenntnis, dass die Bestände der NZBen/EZB aus öffentlichem Interesse gebildet wurden und sich daraus ergebende Einkünfte im Einklang mit den Gewinnverteilungsregeln des ESZB bzw. der NZBen verteilt werden sollen. Die Europäische Kommission und die EZB, die gemäß Protokoll (Nr. 14) betreffend die Euro-Gruppe an den Sitzungen teilnehmen, haben zu keinem Zeitpunkt die Konformität der Maßnahme mit Unionsrecht hinterfragt. Einkünfte der Oesterreichischen Nationalbank werden gem. § 69 Nationalbankgesetz abgeführt. Der Bund ist Alleineigentümer der Oesterreichischen Nationalbank.

Der auf die Oesterreichische Nationalbank aus diesem Titel entfallende Gewinnanteil wird für den Zeitraum 2013 bis 2038 wie folgt geschätzt (gerundete Zahlen in Millionen Euro):

 

Geschätzter, auf die OeNB entfallender Gewinnanteil in Millionen 
Euro

2013-2038

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2013

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2014

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro 2015

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2016

Erwarteter Gewinnanteil in Millionen Euro

2017-2038

281

61

55

42

32

91

Zwecks Festlegung der betraglichen Obergrenze der Ermächtigung wurde von der EZB die ungerundete Schätzung der Gesamtsumme der auf die OeNB entfallenden SMP-Einkünfte aus griechischen Wertpapieren für den Zeitraum 2013-2038 eingeholt. Dieser Betrag beläuft sich auf 281 Millionen 198 Tausend 919 Euro. Die daraus abgeleitete Obergrenze der Ermächtigung soll mit 281 Millionen 200 Tausend Euro festgelegt werden. Aufgrund des Fälligkeitenprofils der Bestände an griechischen Wertpapieren im SMP-Portfolio und der Tatsache, dass es wegen der Beendigung des SMP seit September 2012 zu keinen Ankäufen mehr kommt, nehmen die geschätzten Einkünfte über den Betrachtungszeitraum ab und betragen für den Zeitraum 2026-2038 rund eine Million 615 Tausend Euro bzw. rund 0,57 Prozent der Gesamtzusage. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde auf europäischer Ebene vereinbart, die auf die Jahre 2026-2038 entfallenden Zahlungen bereits 2025 zu leisten.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Konrad Steindl die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Peter Michael Ikrath, Alois Gradauer, Ing. Robert Lugar, Mag. Bruno Rossmann und Mag. Werner Kogler sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B, T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2264 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 15

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann