Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen

- Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien

- Erhöhung der Durchlässigkeit von Lehramtsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

- Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Errichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung und Festlegung von Qualitätssicherungskriterien in einer Anlage zum HS-QSG

- Schaffung der Möglichkeit, Schulen die Bezeichnung "Kooperationsschule" zu verleihen

- Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien

- Weiterentwicklung der Studienstruktur gemäß dem Bologna-System insbesondere für Lehramtsstudien

- Einführung von Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen

 

Wesentliche Auswirkungen

Verbesserung der Qualität der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch das gegenständliche Vorhaben ergeben sich aufgrund der Einrichtung des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Eine detaillierte Darstellung erfolgt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung.

 

Die Kosten werden zwischen BMWF und BMUKK je zur Hälfte getragen (Hälfteanteil BMWF siehe unten).

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,00 % des BIP bzw. 7 Mio. € (zu Preisen von 2013).

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

85

254

257

259

262

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Mit der verbesserten Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist eine Steigerung der Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern verbunden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen führt zu einer Steigerung der Produktivität.

 

Soziale Auswirkungen:

Die bessere Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen von Bildungseinrichtungen und erleichtert deren Zugang zu einem Studium.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die bessere Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (PädagogInnenbildung NEU)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Ziel ist es, mit der neuen Ausbildung die Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich für die in Österreich vorhandenen Schularten (Volksschule, Hauptschule, Neue Mittelschule, AHS, berufsbildende Schulen etc.) auszubilden und die Qualität ihrer Ausbildung zu verbessern. Um die Flexibilität des Einsatzes der Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Lehrerinnen und Lehrer und die Übergänge zwischen den Schulstufen und Schularten zu erleichtern, wurden große "Lehrämter für größere Altersbereiche" konzipiert. Neben einem Bachelorstudium in der Länge von 8 Semestern (240 ECTS-Anrechnungspunkten) wurde das Masterstudium als notwendige Weiterqualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer erachtet. Zur Umsetzung dieses Vorhabens haben Universitäten und Pädagogische Hochschulen eng zu kooperieren.

 

Wichtige Eckpunkte des Vorhabens:

- Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

- praxisorientierte Vorbereitung auf den Beruf

- Überprüfung der Eignung für den Beruf

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung des derzeitigen Ist-Zustandes.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Regierungsprojekt "PädagogInnenbildung NEU", Vortrag an den Ministerrat eingebracht von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung am 9. November 2012.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: - 2018: Einrichtung einer Evaluierungsarbeitsgruppe

- laufende Beobachtung und Evaluierung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung durch den Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: derzeit 2.343

Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: > 2.343

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 2 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Schaffung eines in Lehre und Forschung abgestimmten Hochschul- und Forschungsraumes durch Umsetzung des österreichischen Hochschulplanes.

 

Ziel 2: Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0

Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0

 

Ziel 3: Erhöhung der Durchlässigkeit von Lehramtsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: derzeit 2.343

Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: > 2.343

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 1 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, unter Berücksichtigung der Kapazitäten in den Studien, wobei die soziale Herkunft der Studierenden die soziale Struktur der Bevölkerung widerspiegeln soll.

 

Ziel 4: Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren

 

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstudien gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0

Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstudien gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 1 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, unter Berücksichtigung der Kapazitäten in den Studien, wobei die soziale Herkunft der Studierenden die soziale Struktur der Bevölkerung widerspiegeln soll.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung und Festlegung von Qualitätssicherungskriterien in einer Anlage zum HS-QSG

Beschreibung der Maßnahme:

- Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

- Beratung der Bundesministerinnen und der Bundesminister und der hochschulischen Bildungseinrichtungen

- Studienangebotsspezifische Prüfung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung von Pädagogischen Hochschulen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

derzeit kein Äquivalent vorhanden

Beitrag zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

 

Maßnahme 2: Schaffung der Möglichkeit, Schulen die Bezeichnung "Kooperationsschule" zu verleihen

Beschreibung der Maßnahme:

- Verleihung der Bezeichnung "Kooperationsschule" erfolgt durch das Rektorat

- die Bezeichnung verleiht der Kooperation zwischen einer Universität und allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen bei der Durchführung von Praxisveranstaltungen, welche der praxisorientierten Anwendung pädagogischer und fachdidaktischer Methoden dienen, Ausdruck

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl von "Kooperationsschulen": 0

Anzahl der "Kooperationsschulen zum Zeitpunkt der Evaluierung: > 0

 

Maßnahme 3: Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien

Beschreibung der Maßnahme:

- Überprüfung der für die Ausbildungserfordernisse für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen entsprechenden leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen, künstlerischen und pädagogischen Eignung gemäß dem Kompetenzkatalog für Pädagoginnen und Pädagogen

- Berücksichtigung der wissenschaftlichen Kriterien für Eignungsverfahren

- rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Materialien auf der Homepage der Universität; bei Aufnahmeverfahren vor der Zulassung spätestens sechs Monate vor der Durchführung, bei Auswahlverfahren nach der Zulassung spätestens zu Beginn des betreffenden Semesters

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

wenig Vorgaben durch den Gesetzgeber

gesetzlich festgelegte Mindestvoraussetzungen für ein mögliches Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen zur Überprüfung des Qualifikationsprofils für Pädagoginnen und Pädagogen

 

Maßnahme 4: Weiterentwicklung der Studienstruktur gemäß dem Bologna-System insbesondere für Lehramtsstudien

Beschreibung der Maßnahme:

- Beachtung des Bologna-Systems als Ausgangslage

- neu einzurichtende Studien dürfen gemäß § 54 Abs. 2 UG nur als Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien eingerichtet werden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0

Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0

 

Maßnahme 5: Einführung von Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen

Beschreibung der Maßnahme:

- Anpassung des Lehrangebotes durch die Universitäten

- gegebenenfalls Anpassung der Leistungsvereinbarungen

- Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der gemäß den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen: 0

Anzahl der gemäß den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen: > 0

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

85

254

257

259

262

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2042

7

0,00

*zu Preisen von 2013

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,00 % des BIP bzw. 7 Mio. € (zu Preisen von 2013). Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind Annahmen des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

30

92

94

96

98

Betrieblicher Sachaufwand

18

52

53

54

54

Werkleistungen

37

110

110

110

110

Aufwendungen gesamt

85

254

257

260

262

Nettoergebnis

‑85

‑254

‑257

‑260

‑262

 

in VBÄ

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

0,50

1,50

1,50

1,50

1,50

 

Erläuterung

 

Für die Führung der Geschäftsstelle entstehen die Kosten von 2 GeschäftsstellenmitarbeiterInnen in v1/3 und einer qualifizierten Sachbearbeiterin oder einem qualifizierten Sachbearbeiter in v2/3. Die Kostenteilung zwischen dem BMWF und dem BMUKK wurde zu je 50 % und im ersten Jahr des Inkrafttretens mit einem Drittel der Ausgabensumme veranschlagt.

 

Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung soll sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzen. Drei Mitglieder sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, drei von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zu bestellen. Es wird davon ausgegangen, dass für die Mitglieder des Rats je nach Aufwand entweder regelmäßige Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder anfallen werden. Die Berechnungsannahme orientiert sich an den Kostensätzen von vergleichbaren Gremien aus dem Hochschulbereich: es fallen für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 10 Sitzungstage á 1.500 EUR, für die Stv. Vorsitzende oder den Stv. Vorsitzenden sowie für die übrigen 4 Mitglieder 10 Sitzungstage á 1.000 EUR, das sind Jahreskosten von 1.500 EUR x 10 + 1000 EUR x 50 = 65.000 EUR an. Für Nebenkosten wird ein Gesamtbetrag von 195.000 EUR veranschlagt. Daraus werden die finanziellen Aufwendungen für Verbund- und Einzelverfahren, Reisekosten, Sachverständigengutachten und sonstige Sachkosten (z.B. Anmietung von Sitzungssälen) bestritten. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 260.000 EUR jährlich. Die Kosten werden zwischen dem BMWF und dem BMUKK je zur Hälfte getragen. Im ersten Jahr des Inkrafttretens werden die Kosten mit ungefähr einem Drittel der Ausgabensumme der folgenden Jahre veranschlagt.

 

Die Rubrik Werkleistungen umfasst unter anderem Sachverständigengutachten und Sitzungsgelder.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

85

254

257

259

262

gem. BFRG/BFG

85

254

257

259

262

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen auf die Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern

Die Einführung der PädagogInnenbildung NEU hat Auswirkungen auf alle Schultypen.

 

Durch die verbesserte Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist eine Steigerung der Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern verbunden.

 

Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im betroffenen Schultyp/der Bildungseinrichtung/dem Bildungsbereich

Die bessere Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen und fördert dadurch die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen führt zu einer Steigerung der Produktivität.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Durch die verbesserte Bildung der Pädagoginnen und Pädagogen erhöht sich das Ausbildungsniveau von Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen womit eine positive Auswirkung auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit einhergeht.

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Verbesserung der Qualifikation der Migrantinnen und Migranten.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

nicht vorhersehbar

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Die bessere Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen von Bildungseinrichtungen und erleichtert deren Zugang zu einem Studium.

 

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.

 

Die Verbesserung der Ausbildungsqualität hat maßgeblichen Einfluss auf die Chancen zu einer selbstbestimmten Lebensführung von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen, vor allem durch eine höhere Qualifizierung junger Menschen durch eine bessere Ausbildung.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe der benötigten VBÄ)

 

Jahr

Maßnahme/Leistung

Körperschaft

Verw.gr.

VBÄ

Personal- aufwand

2013

GeschäftsstellenmitarbeiterInnen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

0,33

21.959

2013

SachbearbeiterIn

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

0,17

8.073

2014

GeschäftsstellenmitarbeiterInnen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1,00

67.874

2014

SachbearbeiterIn

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

0,50

24.219

2015

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Der Arbeitsplatzbezogene betr. Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2013

Anmietungen, Catering, etc.

Bund

2

1.000

2.000

2013

Ersatz Reisekosten

Bund

10

500

5.000

2014

Anmietungen, Catering, etc.

Bund

5

1.000

5.000

2014

Ersatz Reisekosten

Bund

30

500

15.000

2015

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Werkleistungen - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2013

Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte

Bund

2

1.500

3.000

2013

Stv. Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte

Bund

2

1.000

2.000

2013

Mitglieder QSR, Sitzungsentgelte

Bund

7

1.000

7.000

2013

Betreuungsgeld, vor Ort Begehung

Bund

12

1.000

12.000

2013

Betreuungsgeld Ferngutachten

Bund

5

500

2.500

2013

Sachverständigengutachten

Bund

3

3.500

10.500

2014

Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte

Bund

5

1.500

7.500

2014

Stv. Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte

Bund

5

1.000

5.000

2014

Mitglieder QSR, Sitzungsentgelte

Bund

20

1.000

20.000

2014

Betreuungsgeld, vor Ort Begehung

Bund

35

1.000

35.000

2014

Betreuungsgeld Ferngutachten

Bund

15

500

7.500

2014

Sachverständigengutachten

Bund

10

3.500

35.000

2015

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

31010100 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen

85

254

257

259

262

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

31010100 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen

85

254

257

259

262

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung sind Annahmen des Bundesministeriums für Finanzen.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.