Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen
- Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien
- Erhöhung der Durchlässigkeit von Lehramtsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
- Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Errichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung und Festlegung von Qualitätssicherungskriterien in einer Anlage zum HS-QSG
- Schaffung der Möglichkeit, Schulen die Bezeichnung "Kooperationsschule" zu verleihen
- Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien
- Weiterentwicklung der Studienstruktur gemäß dem Bologna-System insbesondere für Lehramtsstudien
- Einführung von Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen
Wesentliche Auswirkungen
Verbesserung der Qualität der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch das gegenständliche Vorhaben ergeben sich aufgrund der Einrichtung des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Eine detaillierte Darstellung erfolgt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung.
Die Kosten werden zwischen BMWF und BMUKK je zur Hälfte getragen (Hälfteanteil BMWF siehe unten).
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,00 % des BIP bzw. 7 Mio. € (zu Preisen von 2013).
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Mit der verbesserten Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist eine Steigerung der Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern verbunden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen führt zu einer Steigerung der Produktivität.
Soziale Auswirkungen:
Die bessere Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen von Bildungseinrichtungen und erleichtert deren Zugang zu einem Studium.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Die bessere Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (PädagogInnenbildung NEU)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Ziel ist es, mit der neuen Ausbildung die Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich für die in Österreich vorhandenen Schularten (Volksschule, Hauptschule, Neue Mittelschule, AHS, berufsbildende Schulen etc.) auszubilden und die Qualität ihrer Ausbildung zu verbessern. Um die Flexibilität des Einsatzes der Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Lehrerinnen und Lehrer und die Übergänge zwischen den Schulstufen und Schularten zu erleichtern, wurden große "Lehrämter für größere Altersbereiche" konzipiert. Neben einem Bachelorstudium in der Länge von 8 Semestern (240 ECTS-Anrechnungspunkten) wurde das Masterstudium als notwendige Weiterqualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer erachtet. Zur Umsetzung dieses Vorhabens haben Universitäten und Pädagogische Hochschulen eng zu kooperieren.
Wichtige Eckpunkte des Vorhabens:
- Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
- praxisorientierte Vorbereitung auf den Beruf
- Überprüfung der Eignung für den Beruf
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung des derzeitigen Ist-Zustandes.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Regierungsprojekt "PädagogInnenbildung NEU", Vortrag an den Ministerrat eingebracht von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung am 9. November 2012.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: - 2018: Einrichtung einer Evaluierungsarbeitsgruppe
- laufende Beobachtung und Evaluierung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung durch den Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
Ziele
Ziel 1: Verbesserung der Qualität der Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: derzeit 2.343 |
Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: > 2.343 |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Wirkungsziel 2 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Schaffung eines in Lehre und Forschung abgestimmten Hochschul- und Forschungsraumes durch Umsetzung des österreichischen Hochschulplanes.
Ziel 2: Weiterentwicklung der Bologna-Struktur insbesondere für Lehramtsstudien
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0 |
Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0 |
Ziel 3: Erhöhung der Durchlässigkeit von Lehramtsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: derzeit 2.343 |
Anzahl der universitären Kooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Institutionen national: > 2.343 |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Wirkungsziel 1 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, unter Berücksichtigung der Kapazitäten in den Studien, wobei die soziale Herkunft der Studierenden die soziale Struktur der Bevölkerung widerspiegeln soll.
Ziel 4: Verbesserung des Zugangsmanagements durch gezieltere Studienwahl aufgrund von möglichen Zulassungsverfahren
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstudien gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0 |
Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstudien gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0 |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Wirkungsziel 1 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, unter Berücksichtigung der Kapazitäten in den Studien, wobei die soziale Herkunft der Studierenden die soziale Struktur der Bevölkerung widerspiegeln soll.
Maßnahmen
Maßnahme 1: Errichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung und Festlegung von Qualitätssicherungskriterien in einer Anlage zum HS-QSG
Beschreibung der Maßnahme:
- Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
- Beratung der Bundesministerinnen und der Bundesminister und der hochschulischen Bildungseinrichtungen
- Studienangebotsspezifische Prüfung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen für die Leistungserbringung von Pädagogischen Hochschulen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
derzeit kein Äquivalent vorhanden |
Beitrag zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung |
Maßnahme 2: Schaffung der Möglichkeit, Schulen die Bezeichnung "Kooperationsschule" zu verleihen
Beschreibung der Maßnahme:
- Verleihung der Bezeichnung "Kooperationsschule" erfolgt durch das Rektorat
- die Bezeichnung verleiht der Kooperation zwischen einer Universität und allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen bei der Durchführung von Praxisveranstaltungen, welche der praxisorientierten Anwendung pädagogischer und fachdidaktischer Methoden dienen, Ausdruck
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl von "Kooperationsschulen": 0 |
Anzahl der "Kooperationsschulen zum Zeitpunkt der Evaluierung: > 0 |
Maßnahme 3: Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien
Beschreibung der Maßnahme:
- Überprüfung der für die Ausbildungserfordernisse für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen entsprechenden leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen, künstlerischen und pädagogischen Eignung gemäß dem Kompetenzkatalog für Pädagoginnen und Pädagogen
- Berücksichtigung der wissenschaftlichen Kriterien für Eignungsverfahren
- rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Materialien auf der Homepage der Universität; bei Aufnahmeverfahren vor der Zulassung spätestens sechs Monate vor der Durchführung, bei Auswahlverfahren nach der Zulassung spätestens zu Beginn des betreffenden Semesters
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
wenig Vorgaben durch den Gesetzgeber |
gesetzlich festgelegte Mindestvoraussetzungen für ein mögliches Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen zur Überprüfung des Qualifikationsprofils für Pädagoginnen und Pädagogen |
Maßnahme 4: Weiterentwicklung der Studienstruktur gemäß dem Bologna-System insbesondere für Lehramtsstudien
Beschreibung der Maßnahme:
- Beachtung des Bologna-Systems als Ausgangslage
- neu einzurichtende Studien dürfen gemäß § 54 Abs. 2 UG nur als Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien eingerichtet werden
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: 0 |
Anzahl der eingerichteten Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichteten Studien) entsprechend der Kennzahl 2.A.2 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr. 216/2010: > 0 |
Maßnahme 5: Einführung von Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen
Beschreibung der Maßnahme:
- Anpassung des Lehrangebotes durch die Universitäten
- gegebenenfalls Anpassung der Leistungsvereinbarungen
- Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der gemäß den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen: 0 |
Anzahl der gemäß den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Induktionslehrveranstaltungen und Praxisveranstaltungen: > 0 |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2042 |
7 |
0,00 |
*zu Preisen von 2013
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,00 % des BIP bzw. 7 Mio. € (zu Preisen von 2013). Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind Annahmen des Bundesministeriums für Finanzen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalaufwand |
30 |
92 |
94 |
96 |
98 |
Betrieblicher Sachaufwand |
18 |
52 |
53 |
54 |
54 |
Werkleistungen |
37 |
110 |
110 |
110 |
110 |
Aufwendungen gesamt |
85 |
254 |
257 |
260 |
262 |
Nettoergebnis |
‑85 |
‑254 |
‑257 |
‑260 |
‑262 |
in VBÄ |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalaufwand |
0,50 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
Erläuterung
Für die Führung der Geschäftsstelle entstehen die Kosten von 2 GeschäftsstellenmitarbeiterInnen in v1/3 und einer qualifizierten Sachbearbeiterin oder einem qualifizierten Sachbearbeiter in v2/3. Die Kostenteilung zwischen dem BMWF und dem BMUKK wurde zu je 50 % und im ersten Jahr des Inkrafttretens mit einem Drittel der Ausgabensumme veranschlagt.
Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung soll sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzen. Drei Mitglieder sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, drei von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zu bestellen. Es wird davon ausgegangen, dass für die Mitglieder des Rats je nach Aufwand entweder regelmäßige Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder anfallen werden. Die Berechnungsannahme orientiert sich an den Kostensätzen von vergleichbaren Gremien aus dem Hochschulbereich: es fallen für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 10 Sitzungstage á 1.500 EUR, für die Stv. Vorsitzende oder den Stv. Vorsitzenden sowie für die übrigen 4 Mitglieder 10 Sitzungstage á 1.000 EUR, das sind Jahreskosten von 1.500 EUR x 10 + 1000 EUR x 50 = 65.000 EUR an. Für Nebenkosten wird ein Gesamtbetrag von 195.000 EUR veranschlagt. Daraus werden die finanziellen Aufwendungen für Verbund- und Einzelverfahren, Reisekosten, Sachverständigengutachten und sonstige Sachkosten (z.B. Anmietung von Sitzungssälen) bestritten. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 260.000 EUR jährlich. Die Kosten werden zwischen dem BMWF und dem BMUKK je zur Hälfte getragen. Im ersten Jahr des Inkrafttretens werden die Kosten mit ungefähr einem Drittel der Ausgabensumme der folgenden Jahre veranschlagt.
Die Rubrik Werkleistungen umfasst unter anderem Sachverständigengutachten und Sitzungsgelder.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen brutto |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
gem. BFRG/BFG |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkungen auf die Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern
Die Einführung der PädagogInnenbildung NEU hat Auswirkungen auf alle Schultypen.
Durch die verbesserte Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ist eine Steigerung der Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern verbunden.
Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im betroffenen Schultyp/der Bildungseinrichtung/dem Bildungsbereich
Die bessere Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen und fördert dadurch die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage
Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen.
Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren
Erhöhung der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen führt zu einer Steigerung der Produktivität.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Durch die verbesserte Bildung der Pädagoginnen und Pädagogen erhöht sich das Ausbildungsniveau von Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen womit eine positive Auswirkung auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit einhergeht.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Verbesserung der Qualifikation der Migrantinnen und Migranten.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
nicht vorhersehbar
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die bessere Bildung von Pädagoginnen und Pädagogen führt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität von Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen von Bildungseinrichtungen und erleichtert deren Zugang zu einem Studium.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.
Die Verbesserung der Ausbildungsqualität hat maßgeblichen Einfluss auf die Chancen zu einer selbstbestimmten Lebensführung von Absolventinnen und Absolventen von Bildungseinrichtungen, vor allem durch eine höhere Qualifizierung junger Menschen durch eine bessere Ausbildung.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe der benötigten VBÄ)
Jahr |
Maßnahme/Leistung |
Körperschaft |
Verw.gr. |
VBÄ |
Personal- aufwand |
2013 |
GeschäftsstellenmitarbeiterInnen |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
0,33 |
21.959 |
2013 |
SachbearbeiterIn |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b |
0,17 |
8.073 |
2014 |
GeschäftsstellenmitarbeiterInnen |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
1,00 |
67.874 |
2014 |
SachbearbeiterIn |
Bund |
VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b |
0,50 |
24.219 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Der Arbeitsplatzbezogene betr. Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Anmietungen, Catering, etc. |
Bund |
2 |
1.000 |
2.000 |
2013 |
Ersatz Reisekosten |
Bund |
10 |
500 |
5.000 |
2014 |
Anmietungen, Catering, etc. |
Bund |
5 |
1.000 |
5.000 |
2014 |
Ersatz Reisekosten |
Bund |
30 |
500 |
15.000 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Werkleistungen - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
2 |
1.500 |
3.000 |
2013 |
Stv. Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
2 |
1.000 |
2.000 |
2013 |
Mitglieder QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
7 |
1.000 |
7.000 |
2013 |
Betreuungsgeld, vor Ort Begehung |
Bund |
12 |
1.000 |
12.000 |
2013 |
Betreuungsgeld Ferngutachten |
Bund |
5 |
500 |
2.500 |
2013 |
Sachverständigengutachten |
Bund |
3 |
3.500 |
10.500 |
2014 |
Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
5 |
1.500 |
7.500 |
2014 |
Stv. Vorsitz QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
5 |
1.000 |
5.000 |
2014 |
Mitglieder QSR, Sitzungsentgelte |
Bund |
20 |
1.000 |
20.000 |
2014 |
Betreuungsgeld, vor Ort Begehung |
Bund |
35 |
1.000 |
35.000 |
2014 |
Betreuungsgeld Ferngutachten |
Bund |
15 |
500 |
7.500 |
2014 |
Sachverständigengutachten |
Bund |
10 |
3.500 |
35.000 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
31010100 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
Die Bedeckung erfolgt |
||||||
gem. BFRG/BFG |
31010100 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen |
85 |
254 |
257 |
259 |
262 |
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung sind Annahmen des Bundesministeriums für Finanzen.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.