2354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 2279/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Öffentliche Verkehr ist ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung des steigenden Mobilitätsbedarfs auf effiziente und umweltschonende Art und Weise. Dass der Öffentliche Verkehr vor allem in den Städten Österreichs sicher und kundenorientiert funktioniert, beweisen die steigenden Fahrgastzahlen. Kundenzufriedenheitsanalysen zeigen zudem, dass die Fahrgäste mit der Qualität der angebotenen Verkehrsleistungen sehr zufrieden sind. Ein wesentlicher Grund für die steigende Nachfrage an Öffentlichem Verkehr – vor allem in den Ballungsräumen - ist unter anderem die Taktverdichtung und die damit im Zusammenhang stehende Einhaltung des Fahrplans.

Da im Ortslinienverkehr in der Praxis Probleme insbesondere hinsichtlich der manuellen nachträglichen Eingaben und der Mitführverpflichtung eines Nachweises über Zeiten während des laufenden Tages und der vergangenen 28 Tage bestehen, soll die seit 2010 bestehende Ausnahmeregelung um ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2014 verlängert werden. Dazu soll ab Herbst 2013 eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen in Zusammenschau mit den entsprechenden Arbeitszeitregelungen durchgeführt und die Erfordernisse einer Änderung der Ausnahmeregelung mit einem allfälligen ordentlichen Begutachtungsverfahren und ausreichender Zeit geklärt werden.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, Abgeordneten Christoph Hagen zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Christoph Hagen, Dr. Gabriela Moser, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In § 123 Abs. 1 und § 123 Abs. 1a und 1b werden redaktionelle Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, vorgenommen, indem die Bestimmungen über die Zuständigkeit bei Berufungen und auch Bezugnahmen auf ,Verfahren in erster Instanz‘ gestrichen werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B dagegen: G) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 16

                                    Johann Hell                                                                       Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann