Abkommen zwischen der Republik Österereich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
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Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
Vorblatt
Ziele
- Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Regelung des Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter
- Regelung des Status der Räumlichkeiten des Back-up-Systems der IT-Agentur
Wesentliche Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen des Abkommens halten sich in sehr engen Grenzen und beschränken sich auf geringfügige Administrationstätigkeiten in BMeiA, BMLVS und BKA.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Gesamt für die ersten fünf Jahre (einschließlich des separaten Mietvertrags)
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2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
329.648 |
482.502 |
482.502 |
482.502 |
482.502 |
Auszahlungen |
310.044 |
375.995 |
385.979 |
386.208 |
386.742 |
Nettofinanzierung |
19.604 |
106.507 |
96.523 |
96.294 |
95.760 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Abschluss des Sitzabkommens erfolgt in Umsetzung von Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266, ist auf die Agentur anwendbar und wird ergänzt.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Abkommen zwischen der Republik Österereich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im weiteren: IT-Agentur) legt als Sitz der IT-Agentur Tallin (Estland) fest. Gleichzeitig wird gemäß Art. 10 Abs. 4 ein Back-up-System, das den Betrieb eines IT-Großsystems beim Ausfall eines solchen Systems sicherstellen kann, in Sankt Johann im Pongau eingerichtet.
Nullszenario und allfällige Alternativen
In Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ist der Abschluss eines Sitzabkommens vorgesehen. Das Nullszenario wäre daher EU-rechtswidrig.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Die Entwicklung der Tätigkeit des Back-up-Systems in seiner Anfangs- und Aufbauphase im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Sitzstaat Österreich wird zu prüfen sein.
Ziele
Ziel 1: Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Über geltendes EU-Recht hinaus ist der Status des Back-up-Systems bisher nicht geregelt. |
Regelung des Status des Back-up-Systems der IT-Agentur in Anlehnung an den Status ähnlicher internationaler Organisationen in Österreich. Die Tätigkeit der IT-Agentur wird dadurch ermöglicht und unterstützt. |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Umsetzung von Wirkungsziel 3 des BMeiA: Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen und Institutionen sowie deren RepräsentantInnen in Österreich. Der Amtssitz Österreich soll zur weiteren Festigung der internationalen Rolle Österreichs und auch im Interesse der lokalen Wirtschaft gestärkt werden.
Maßnahmen
Maßnahme 1: Regelung des Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter
Beschreibung der Maßnahme:
Der Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter ist bereits zu großen Teilen in der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266) und in den Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) geregelt. Das Abkommen enthält daher nur für internationale Organisationen übliche ergänzende Regelungen, insbes. im den Bereichten Steuer- und Zollbefreiung, Sozialversicherung, Einreise und Aufenthalt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine Regelung des Status. |
Ziel ist ein im Vergleich zu ähnlichen internationalen Organisationen in Österreich und international üblicher Status der Agentur, seiner Vertreter und Mitarbeiter. |
Maßnahme 2: Regelung des Status der Räumlichkeiten des Back-up-Systems der IT-Agentur
Beschreibung der Maßnahme:
Das Abkommen sieht vor, dass der Bereich der von der IT-Agentur genutzten Räumlichkeiten einer Vereinbarung mit der Regierung bedarf. In Aussicht genommen ist ein privatrechtlicher Vertrag, in dem festzulegen sein wird, dass die IT-Agentur Miete und Dienstleistungen bezahlt und der Vermieter für die die Instandhaltungskosten aufkommt. Das Abkommen regelt weiters Sicherheitsfragen, insbes. auch im Hinblick darauf, dass sich die Räumlichkeiten in St. Johann im Pongau grundsätzlich in militärischem Bereich befinden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine Regelung. |
Regelung des Status in einer für ähnliche internationale Organisationen üblichen Weise. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Finanzielle Auswirkungen für den Bund (einschließlich Mietvertrag)
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2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
329.648 |
482.502 |
482.502 |
482.502 |
482.502 |
Auszahlungen |
310.044 |
375.995 |
385.979 |
386.208 |
386.742 |
Nettofinanzierung |
19.604 |
106.507 |
96.523 |
96.294 |
95.760 |
Erläuterung:
Normalerweise werden in St. Johann ca. 2-3 Mitarbeiter der Agentur aus einem Pool von bis zu 30 Mitarbeitern vor Ort sein, die EU-Bürger sind, ihr Gehalt in Strassburg beziehen, die bereits aufgrund des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, ABl. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266, das aufgrund von Art. 23 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 für die IT-Agentur gilt, steuerbefreit sind und die dem Sozialversicherungssystem der Europäischen Kommission unterstehen.
An administrativen Kosten sind daher der Aufwand für das allf. Ausstellen von Legitimationskarten durch das BMeiA (ca. 0,01 VBÄ) und Sicherheitsüberprüfungen und Austellung von Zustrittskarten durch das BMLVS (ca. 0,01 VBÄ) zu erwarten.
Der administrativer Aufwand des BKA in St. Johann lässt sich wie folgt beschreiben:
- Unterstützung im logistischen Bereich wie z. B.: Annahme von EDV-Komponenten und Veranlassung der Verbringung in die Anlage, Organisation der Vorbereitungen für Installationen,
- Unterstützung im vorbereitend administrativen Bereich wie z. B.: im Hinblick auf Zutrittsprozedere in die verbunkerte Anlage des BMLVS, Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten, Nutzung bestimmter Einrichtungen des BMLVS (Mittagessen) nach Absprache mit dem BMLVS
- Unterstützung im vorbereitend administrativen und logistischen Bereich betr. Sicherheitsvorgaben: Veranlassen von Zutritten (Gewährung durch BMLVS), Einfordern und Weiterleitung der Sicherheitszertifikate für Erteilung von Zutrittsberechtigungen durch das BMLVS.
- Vorbereitende Maßnahmen für Tests
- Aufsicht in der verbunkerten Anlage bei onsite–Tests nach jeweiliger Absprache mit BMLVS
Die Summe der Leistungstage nimmt das BKA 40 Tage an, das sind 20% eines VBÄ auf Basis „ADV-Sonderverträge, Bedienstetengruppe 3, Entlohnungsstufe 14".
Im Fall eines Totalzusammenbruchs der Rechensysteme des Schengener Informationssystems in Strassburg würden vorübergehend bis zu max. 40 Personen beim Back-up-System stationiert werden. Ein solcher Totalzusammenbruch ist jedoch nicht absehbar.
Für den separaten Mietvertrag werden jährliche Einnahmen und Ausgaben prognostiziert, die in die obige Tabelle eingeflossen sind.
Erläuterung der Bedeckung:
Die administrative Umsetzung des Abkommens wird mit dem bereits vorhandenen Personal durchgeführt und ist in den jeweiligen Ressorts bedeckt.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.