2369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1615/A(E) der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung

Die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 06. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat mit der Aktion „Weg mit sinnloser Gebühr!“ eine bemerkenswerte Aktion gestartet, die seitens des Nationalrats unterstützt werden sollte.

GmbHs und Aktiengesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Vorgänge und Veränderungen, bspw. Jahresabschlüsse, Neueintragungen, Sitzverlegungen, Löschungen, Bestellung neuer Geschäftsführer oder Prokuristen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, etc., ihrer Firmen im Firmenbuch einzutragen. Diese Eintragungen müssen vom Firmenbuch in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht werden.

Zusätzlich dazu müssen diese Informationen aber auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kostenpflichtig geschalten werden. Diese Einschaltung ist sinnlos, doppelgleisig und kostet den österreichischen Unternehmen 15 Millionen Euro. Zudem sind die Verrechnungspraktiken der Wiener Zeitung bestenfalls als schikanös zu bezeichnen. Für jeden Vorgang wird ein Mindestbetrag von 40 Euro verrechnet. Damit ist das Honorar für den Umfang von fünf Zeilen abgedeckt, wobei den Firmen auch Leerzeichen verrechnet werden. Für jede weitere angefangene Zeile fallen Zusatzkosten von Euro 6 an.

Neben der Rechtsanwaltskammer hat sogar die Bundesregierung Handlungsbedarf in dieser Frage geortet, hat sie doch den „Wegfall von Veröffentlichungspflichten in bestimmten Publikationsmedien“ am 26. März 2008 in ihre offizielle Maßnahmenliste im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ aufgenommen. Leider folgen diesen Ankündigungen wie so oft keine Taten.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Thomas Einwallner die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar, Mag. Elisabeth Grossmann und Dr. Johannes Hübner sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1615/A(E) der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 29

                              Thomas Einwallner                                                     Mag. Peter Michael Ikrath

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann