2370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1692/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“

Die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreichische Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, Jahresabschlüsse, Gesellschaftsgründungen, Liquidationen, Bilanzen, etc. nach dem UGB im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ kostenpflichtig zu veröffentlichen.

Da bestimmte Vorgänge und Veränderungen im Unternehmen ohnehin im Firmenbuch eingetragen werden müssen, stellt die Veröffentlichungspflicht im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ nicht nur einen zweifachen Aufwand dar, sondern verursacht zum Teil hohe Kosten für die Unternehmen. So hat eine Umfrage des Aktienforums im Jahr 2010 ergeben, dass Unternehmen jährlich durchschnittlich 26.000 Euro für die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt aufwenden müssen.[1]

Zudem ist es fraglich ob das „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ aufgrund der geringen Auflage und des geringen Verbreitungsgrades das effizienteste Medium darstellt, um die Öffentlichkeit über unternehmensrelevante Vorgänge zu informieren.

Das Amtsblatt sollte daher - auch im Sinne der in der Regierungsklausur vom Mai 2011 beschlossenen Initiative „Verwaltungskosten senken für Bürger und Unternehmen“[2] - durch eine moderne, preisgünstige und zeitgemäße E-Government Lösung ersetzt werden.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Dr. Ruperta Lichtenecker die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Johannes Jarolim, Ing. Robert Lugar, Mag. Elisabeth Grossmann und Dr. Johannes Hübner sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1692/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Thomas Einwallner gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 29

                              Thomas Einwallner                                                     Mag. Peter Michael Ikrath

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] Stellungnahme der IV zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Umgründungs-Vereinfachungsgesetz - UmVerG), 07.03.2011

[2] Sieben Arbeitspakete, Fahrplan 2011-2013: http://www.bka.gv.at/DocView.axd?cobId=43769, S. 19