2385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im März 1996 unterstützten 459.443 Personen im Rahmen des Tierschutz-Volksbegehrens die Forderung nach einem Bundestierschutzgesetz und die Forderung, dass Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden möge.

Das Bundestierschutzgesetz wurde am 27. Mai 2004 einstimmig im Nationalrat beschlossen. Ferner brachten die TierschutzsprecherInnen aller im Parlament vertretenen Parteien einen Entschließungsantrag betreffend eine Staatszielbestimmung Tierschutz mit folgender Begründung ein:

‚Ziel des Bundestierschutzgesetzes ist es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen. Die Verankerung des Tieres als Mitgeschöpf im Bundestierschutzgesetz ist bereits ein erster Schritt, um die hohe ethische Verpflichtung und Verantwortung des Einzelnen gegenüber dem Tier als leidensfähiges Wesen hervorzuheben. Um den besonderen Stellenwert des Tierschutzes in der österreichischen Rechtsordnung zu dokumentieren, sprechen sich alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen für die verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung aus.‘

Am 27. Mai 2004 hat der Nationalrat auch die Anlage 2 des Berichts des Verfassungsausschusses (509 der Beilagen, XXII. GP)  mit folgendem Entschließungstext einstimmig beschlossen:

‚Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.‘

Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Staatsziele sind von allen Staatsgewalten als Leitlinien zu berücksichtigen. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es angebracht ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag gemeinsam mit dem Antrag 340/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 25. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Wilhelm Molterer, Christoph Hagen, Otto Pendl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Daniela Musiol und DDr. Werner Königshofer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 2. Februar 2012. An der Debatte, in der auch die Anträge 340/A(E), 861/A(E) und die Bürgerinitiative Nr. 4 behandelt wurden, beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Bernhard Vock, Herbert Scheibner, Dietmar Keck, Dr. Peter Fichtenbauer, Stefan Prähauser und Fritz Neugebauer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig zur Vorberatung des gegenständlichen Entschließungsantrages, der Bügerinitiative 4/BI sowie der Anträge 340/A(E) und 861/A(E) einen Unterausschuss im Verhältnis 5:5:3:2:1 einzusetzen.

 

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 17. Oktober 2012 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Bernhard Vock, Mag. Christiane Brunner und Dr. Wolfgang Spadiut zur Obmannstellvertreterin bzw. zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der Schriftführer übernahmen die Abgeordneten Karl Donabauer und Dietmar Keck.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Wittmann. Über den gegenständlichen Antrag konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Über das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuss berichtete der Vorsitzende Abgeordneter Dr. Peter Wittmann dem Verfassungsausschuss.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag gemeinsam mit den Anträgen 2316/A, 340/A(E), 861/A(E), 2198/A(E) und 2208/A sowie der Bürgerinitiative Nr. 4 in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen  die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Christiane Brunner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann und Dr. Josef Cap das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete  Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 04

                    Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                                 Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann