2387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2198/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf des Wassers

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen – ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinnmaximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grundannahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterInnen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasserversorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unternehmen mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirtschaftlicher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes ‚Produkt‘ wären nicht mehr gesichert; das Recht auf Wasser wäre gefährdet.

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Europäischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführende Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen angenommen. EU-Kommission, EU-Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von ‚Trilog‘-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag gemeinsam mit den Anträgen 2316/A, 290/A(E), 340/A(E), 861/A(E) und 2208/A sowie der Bürgerinitiative Nr. 4 in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Daniela Musiol, die Abgeordneten Bernhard Vock, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Christiane Brunner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann und Dr. Josef Cap.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2198/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag:  F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 04

                    Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                                 Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann