2394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (2338 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert wird (UWG-Novelle 2013)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem EuGH-Urteil vom 17.1.2013 (Rechtssache C-206/11) entsprochen werden. Das Urteil hat zwar die grundsätzliche Möglichkeit einer Vorabbewilligung von Ausverkäufen nicht angetastet. Die Entscheidung richtet sich an die Gerichte, welche eine Untersagung wegen einer mangelnden Bewilligung nicht mehr erteilen können. Die Entscheidung lässt jedoch offen, wie die Bezirksverwaltungsbehörden in Anwendung des EU-Rechts vorzugehen hätten. Das Urteil des OGH, 4 Ob 15/13d vom 19. März 2013, bestätigt die Auswirkungen auf die Gerichte. Die Entscheidung des VwGH vom 6. März 2013 (Zl. 2011/04/0045-9) behandelt einen Fall eines Sortimentsabverkaufs, der nach den Regelungen des Entwurfs nicht mehr einer Bewilligungspflicht unterliegt.

Die Überarbeitung des UWG soll auch zu einer Deregulierung genutzt werden, welche dieses Rechtsgebiet überschaubarer gestaltet. Schon nach der geltenden Rechtslage sind zahlreiche Ausverkäufe bewilligungsfrei. Im Zusammenhang mit sehr komplexen Gestaltungen von Rabattaktionen sind teilweise Regelungen von Ausverkäufen als überholt zu betrachten. Der vorliegende Entwurf reduziert daher den Bewilligungstatbestand auf den Fall der Ankündigung von Ausverkäufen wegen Geschäftsaufgabe bzw. -verlegung. Hier erscheint zum grundsätzlichen Gebot der Lauterkeit eine Vorabbewilligung als angebracht, zumal eine Überprüfung ex post in diesen Fällen (zB nach Geschäftsaufgabe) schwierig bis unmöglich ist. Für den Fall der Ankündigung von beschleunigten Ausverkäufen aufgrund von Elementarereignissen, wie Hochwasser, Brand o.ä. soll das Bewilligungsverfahren durch eine Anzeige ersetzt werden (§ 33a Abs. 6 des Entwurfs). Unrichtige Behauptungen im Zusammenhang mit Ausverkäufen schaden dem lauteren Wettbewerb unter Unternehmern.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Bernhard Themessl, Ernest Windholz, Dr. Christoph Matznetter und Peter Haubner sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2338 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 04

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                          Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann